Das Bezirksgericht Vöcklabruck hat eine Mutter, die sich nicht um ihren verbrühten kleinen Sohn gekümmert hat, zu vier Wochen bedingter Haft verurteilt. Der Zweijährige hatte sich mit kochendem Wasser Kopf und Oberkörper verbrüht, dabei wurden 70 Prozent der Haut verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichteten das "Neue Volksblatt und die "Kronen Zeitung" am Donnerstag.
Zu dem Unfall kam es Mitte Jänner, als der Bub daheim in der Küche von einer Herdplatte einen Topf zog. Die 34-Jährige leistete anschließend weder Erste Hilfe noch verständigte sie die Rettung. Nachdem der Kleine zu schreien aufgehört hatte, habe sie gemeint, dass alles wieder gut sei, sagte sie bei einer ersten Einvernahme aus. Erst ein Bekannter, der Stunden später zu Besuch kam, holte den Notarzt. Das lebensgefährlich verletzte Kind kam in eine Spezialklinik nach München.
Am Mittwoch musste sich die Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten. Der Bub wird noch immer medizinisch behandelt und kommt in eine Pflegefamilie, da ein Kind "bei Ihnen nicht gut aufgehoben ist", zitierte die "Kronen Zeitung" die Richterin. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Urteil keine Erklärung abgegeben.