Ein 25-jähriger Burgenländer ist am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Er soll im November des Vorjahres einen damals 29-Jährigen überfahren und dabei schwer verletzt haben.

Der Fall hatte im Vorjahr für Rätselraten gesorgt. Damals war des Nachts im Mittelburgenland ein 29-Jähriger schwer verletzt auf der Straße liegend gefunden worden. Der Unfallhergang war vorerst unklar gewesen, da sich der Verletzte an nichts erinnern konnte. Erst zwei Monate später waren Faserspuren von der Kleidung des Opfers am Wagen des 25-Jährigen entdeckt worden.

Gemäß Anklageschrift hatte der 29-Jährige bei dem Unfall drei Rippenbrüche, einen Leberriss, eine offene Nasenwunde und mehrere Abschürfungen erlitten. Dem Privatbeteiligtenvertreter Christian Supper zufolge befand sich sein Klient zehn Tage lang stationär im Krankenhaus.

Neben der fahrlässigen Körperverletzung wurde dem Angeklagten auch falsche Beweisaussage angelastet. Er soll angegeben haben, in der betreffenden Nacht nicht mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein. Auch soll er zwei Frauen in dem Zusammenhang zur Falschaussage aufgefordert haben.

Mitverschulden des Opfers

Der 25-Jährige zeigte sich vor Richter Wolfgang Rauter reumütig. Sein Verteidiger Nikolaus Mitrovits erklärte, der Angeklagte hätte Angst um seine Reputation gehabt. Es tue ihm furchtbar leid. Der Beschuldigte selbst meinte, er habe das spätere Unfallopfer nicht gesehen. Erst nach einem "Rumpeln" sei er aufmerksam geworden.

Laut Anklage war der 25-Jährige damals durch Alkohol beeinträchtigt mit dem Auto gefahren. An die zehn bis elf Spritzer dürfte er getrunken haben, berichtete Rauter. Der Richter schätzte den Alkoholisierungsgrad zum Unfallzeitpunkt auf etwa einen Promille. "Ich werde Ihnen genügend Gelegenheit geben, ihr Geld anders zu investieren, als in Alkoholgenuss", deutete Rauter eine Geldstrafe an.

Das Gericht ortete aber auch ein Mitverschulden des Opfers. Der 29-Jährige soll laut dem Gutachten des verkehrstechnischen Sachverständigen vor dem Unfall auf der Straße gelegen sein. Rauter verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 7.500 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.