Er habe vor dem Einsetzen des Embryos die Petrischalen verwechselt, soll Herbert Zech damals vor Zeugen erklärt haben. Miluska V. sei deshalb versehentlich die befruchtete Eizelle eines anderen Paares implantiert worden. Das Geständnis liege Kristina V. auch schriftlich vor.
Zech sicherte der Familie V. 2014 seine vollste Unterstützung zu. "Ich dachte mir damals, dass es einfach wäre, meine leiblichen Eltern zu finden. Ich glaubte, es müsse ja Aufzeichnungen geben", erzählte Kristina V. Schließlich dürfte die Anzahl der Paare überschaubar sein, die im Sommer 1990 die Dienste des IVF-Zentrums in Bregenz in Anspruch nahmen. Dem war aber angeblich nicht so. In einem Schreiben teilte der Fortpflanzungsmediziner mit, dass er mangels einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht über keine diesbezüglichen Daten mehr verfüge.
Negatives Ergebnis
Im Sommer 2016 ging Kristina V. mit dem Ziel an die Öffentlichkeit, ihre leiblichen Eltern zu finden. Kurz zuvor nannte Zech der Frau die Namen zweier infrage kommender Paare, die sich nach Kontaktaufnahme für einen DNA-Test bereit erklärten. Das Ergebnis des Tests war aber negativ, ebenso wie die genetischen Abgleichverfahren mit Personen, die sich nach einem Artikel im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" im Juli 2016 meldeten.
Kristina V. entschloss sich deshalb, erneut an die Medien heranzutreten. "Ich glaube noch immer daran, meine Eltern zu finden", zeigte sich die junge Frau in Bregenz optimistisch und appellierte an Paare, die sich zwischen 1988 und Juli 1990 einer IVF in Bregenz unterzogen, sowie Menschen, die solche Frauen und Männer kennen, sich mit ihr in Verbindung zu setzen. Für ihre Schwester wünschte sich Kristina V. Meldungen von Männern, die in der Zeit 1988 bis Jänner 1992 im IVF-Zentrum in der Vorarlberger Landeshauptstadt ihren Samen abgaben.
Auch Kristinas Schwester ist nicht das Kind ihres Vaters
Die Klinik des prominenten Fortpflanzungsmediziners Zech sieht sich erneut mit einem Verwechslungsvorwurf konfrontiert. Nach Kristina V., deren Eltern definitiv nicht als genetische Erzeuger infrage kommen, hat ein Test nun auch ergeben, dass Kristinas Schwester - ebenfalls durch In-vitro-Fertilisation (IVF) in Bregenz gezeugt - nicht das Kind ihres Vaters sein kann.
Bereits 2014 hatte die heute 26 Jahre alte Schweizerin mittels DNA-Test herausgefunden, dass sie nicht mit ihrer vermeintlichen Mutter Miluska V. und ihrer nur eineinhalb Jahre später zur Welt gekommenen Schwester verwandt ist. Der Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, Gewissheit bezüglich seiner Vaterschaft zu erlangen schien unmöglich. Vor kurzem erhielt die Familie aber histologisches Material des Vaters von einer Klinik, in der der aus Jugoslawien stammende Mann kurz vor seinem Tod operiert worden war.
Ein in der Gerichtsmedizin St. Gallen vorgenommener DNA-Abgleich schloss, wie erwartet, die Vaterschaft Tomislavs V. für Kristina V. aus. Allerdings stellte der Test auch fest, dass Tomislav V. nicht der genetische Vater von Kristinas Schwester sein kann, die ebenfalls durch eine Behandlungstherapie im IVF-Zentrum von Zech gezeugt wurde. "Daran hat meine Schwester nie gedacht", berichtete Kristina V. am Freitag bei einer Pressekonferenz in Bregenz von der immensen Erschütterung innerhalb ihrer Familie. Schließlich hatte 2014 ein DNA-Abgleich die genetische Übereinstimmung mit der Mutter bestätigt.
Zwei Verwechslungen
Konfrontiert mit dem erneuten Verwechslungsvorwurf habe Zech nicht eindeutig Stellung bezogen. "Vielmehr schien er den Test zu bezweifeln" berichtete Kristina V. "Einen Fehler hat er auf jeden Fall nicht eingeräumt." Angesichts zweier Verwechslungen innerhalb einer Familie stellte sich die junge Schweizerin auch die Frage, "ob es vielleicht möglich ist, dass auch andere Familien betroffen sind". In ihrem Fall hat die 26-Jährige bereits Klage am Landesgericht Feldkirch eingereicht. Detailliertere Fragen über rechtliche Schritte wollte die junge Frau am Freitag aber nicht beantworten.
Fortpflanzungsmediziner Zech sah sich in einer Stellungnahme von Freitag von der Familie V. erpresst. Vor wenigen Wochen sei er im Schreiben des Anwaltes davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die zweite Tochter des Ehepaares nicht mit ihrem Vater blutsverwandt ist. In demselben Schreiben habe er sich auch mit einer Zahlungsaufforderung in Millionenhöhe konfrontiert gesehen. "Gleichzeitig wurde gedroht, den Vorfall publik zu machen", berichtete Zechs Anwalt, Michael Konzett, in einer Aussendung.
"Neubewertung notwendig"
Die Sachlage will der Mediziner nun objektiv von einem Gericht klären lassen. Ihm vorliegende Informationen und "ungewöhnliche Vorkommnisse" ließen Zech den gesamten Sachverhalt "kritisch hinterfragen und machen eine Neubewertung notwendig", argumentierte Konzett. Sollte sich dabei herausstellen, dass bei den Behandlungen in den frühen 1990er-Jahren Fehler unterlaufen sind, die zu dieser Verwechslung geführt haben, stehe Zech voll und ganz zu seiner Verantwortung.