Für das Gericht war die inkriminierte Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung nicht feststellbar. Nach Ansicht der Richterin war dem 21-Jährigen nicht nachzuweisen, dass er mit Vorsatz gehandelt hatte.

Der Bursch und das 17 Jahre alte Mädchen waren im Oktober 2016 zusammen gekommen. Er durfte sogar bei ihr zu Hause einziehen. Bald kam es zu Auseinandersetzungen, die zusehends ruppiger wurden. Als die Eltern des Mädchens erfuhren, dass der Bursch ihre Tochter angeblich gewürgt und gestoßen hatte, warfen sie den jungen Mann hinaus.

Der Kontakt zwischen den beiden riss allerdings nicht ab. Die 17-Jährige schrieb dem Burschen weiter über Facebook und WhatsApp, am 3. Jänner besuchte sie ihn in der Wohnung, in der er vorübergehend untergekommen war. Bereits im Stiegenhaus entzündete sich wieder ein Streit. Der 21-Jährige zog sogar ein Messer und bedrohte damit seine Ex-Freundin.

Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Streitgespräch verlagerte sich schließlich in die Wohnung, wo der 21-Jährige seine Ex-Freundin noch mit einem Nudelholz einschüchterte. Eine Viertelstunde später kam es zu sexuellen Handlungen - nach Darstellung des 21-Jährigen einvernehmlich. Er habe nicht erkennen können, dass seine frühere Freundin damit nicht einverstanden war: "Hätte sie gesagt, sie will nicht, wäre das in Ordnung gewesen. Aber sie hat nicht. Deswegen verstehe ich nicht, wieso ich hier bin."

Die 17-Jährige wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Im Ermittlungsverfahren hatte sie angegeben, der Bursche habe ihr Sex vorgeschlagen, "damit es ruhig bleibt". Für die Drohung mit dem Messer verhängte die Richterin über den bisher unbescholtenen jungen Mann drei Monate bedingt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab.