Ein großteils geständiger Salzburger, der seine leibliche Tochter zehn Jahre lang mehrmals in der Woche sexuell missbraucht haben soll, ist am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg zu achteinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 44-Jährige soll sich auch an seiner Nichte vergangen haben. Die Mädchen waren zum Tatzeitraum unmündig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Flucht nach Spanien
Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen. Die beiden mutmaßlichen Opfer haben ihren Angehörigen bei einer kontradiktorischen Vernehmung schwer belastet. Sie hatten sich am 29. Dezember 2015 an eine Polizeiinspektion im Bezirk Hallein gewandt und von sexuellen Übergriffen berichtet. Eine Vernehmung des Beschuldigten war im Februar 2016 geplant, doch er hatte sich bereits nach Spanien abgesetzt. Er postete auf Facebook, dass er sich dort ein Haus bauen wolle. Im April 2016 wurde er in Südspanien gefasst.
Fünfjährige vergewaltigt
Laut Staatsanwalt Andreas Allex soll der Salzburger wiederholt dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen an seiner leiblichen Tochter im Zeitraum von Dezember 1999 bis Oktober 2008 im Wohnhaus der Familie vorgenommen haben. Das Kind war damals zwischen fünf und 14 Jahre alt. Weiters habe er sie auch noch im Zeitraum von 2008 bis 2009 an den Geschlechtsteilen berührt. Zudem soll er solche Handlungen im Jahr 2002 auch an der damals zwölfjährigen Cousine der Tochter durchgeführt haben. Der Mann bedauerte laut seinem Verteidiger die Tat. Ein Gutachter stellte bei dem Angeklagten eine Störung der Sexualpräferenz fest.
Nicht rechtskräftig
Nach der Urteilsverkündung durch die Vorsitzende des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, erbat der Angeklagte Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Tochter des Beschuldigten wurden 17.500 Euro an Teilschmerzensgeld zugesprochen. Laut ihrer Rechtsvertreterin liegt bei ihr ein Verdacht auf Persönlichkeitsstörung als Folge der Tat vor. Der Nichte des Angeklagten erhält dem Urteil zufolge 500 Euro an Teilschmerzensgeld.