Brandstiftung hat einen 14-Jährigen am Montag vor einen Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg gebracht. Er gestand ein, im vergangenen Oktober gemeinsam mit zwei jüngeren, strafunmündigen Freunden in einer Lagerhalle an mehreren Stellen - unter Verwendung von Diesel - gezündelt zu haben. 56 Feuerwehrleute standen damals im Löscheinsatz, der Sachschaden war erheblich.
Das Verfahren wurde zur Einholung eines psychologischen Gutachtens bezüglich des geistigen Reifegrads des Burschen vertagt. Er habe den Wissensstand eines 14-Jährigen noch nicht erreicht, hatte der Verteidiger eingangs gemeint.
Der Schüler eines sonderpädagogischen Zentrums war an jenem Herbstnachmittag von den in der Nachbarschaft wohnenden Brüdern (13 und elf Jahre) zum Spazierengehen abgeholt worden. Die beiden hatten laut Anklage zwei Feuerzeuge mit, wovon sie ihm eines gaben. Die drei kletterten durch ein Loch im Maschendrahtzaun auf das Firmenareal, auf dem sich Produktions- und Lagerhallen befinden. In einem Objekt zündeten sie Papierblätter an und ließen sie fallen. In der Folge kippten sie einen Kanister mit Diesel um und setzten die Lacke in Brand - ebenso wie u.a. Steinwolle, eine Bitumenemulsion und eine Kiste mit Müllresten.
Als die Buben das Gelände verließen, stieg bereits Rauch aus der Halle. Ohne Alarm zu schlagen, liefen sie nach Hause. Fünf Tage später wurden sie von der Polizei zu der Brandlegung einvernommen.
Das Feuer zerstörte u.a. Bauwerkzeug, Holzpaletten, 20 gelagerte Autoreifen und Kartonverpackungen. Die Flammen sengten die tragenden Holzriegel an, die ausgetauscht werden mussten, sagte der Besitzer im Zeugenstand. Eine Stahlkonstruktion wäre zusammengebrochen, meinte er. Die 1.600 Quadratmeter große Halle wurde außerdem komplett verrußt, die Trapezverkleidung und Betonelemente wurden beschädigt - die Reparaturarbeiten werden noch bis Ende März andauern. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 50.000 Euro.
Der Bub lebe in normalen Familienverhältnissen, soweit sei alles okay - "wie kommt man dann auf so eine Schnapsidee?" wollte der Richter ergründen. Darauf wusste der zerknirschte 14-Jährige nicht wirklich eine Antwort. Er beschäftige sich mit Naturfilmen und wolle Gärtner werden, meinte er. Der Richter machte auch den Brüdern im Zeugenstand bewusst, dass eine Feuersbrunst - abgesehen vom Verletzungsrisiko für die "Zündler" - katastrophale Auswirkungen hätte haben können.