Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch hat am Freitag einen Teilerfolg im juristischen Tauziehen um seine Auslieferung an die USA oder Spanien erzielen können. Das Landesgericht Wien lehnte auch im US-Auslieferungsverfahren einen Haftantrag der Staatsanwaltschaft ab. Der am Dienstag aufgrund eines Europäischen Haftbefehls Festgenommene kommt damit noch am Freitag frei.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der von Firtasch vor drei Jahren erlegten Kaution von 125 Millionen Euro sowie den Auflagen, sich in regelmäßigen Abständen bei Gericht zu melden, das Bundesgebiet nicht zu verlassen und den Reisepass bei Gericht zu hinterlegen. Bis auf die Kaution gelten dieselben Auflagen auch im Übergabeverfahren an Spanien, in dem bereits am Donnerstag die Verhängung von Übergabehaft abgelehnt worden war.
Schmiergeldzahlung, Geldwäsche und Korruption
Gegen die Gerichtsentscheidung ist innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde beim OLG Wien möglich, das am Dienstag die Auslieferung von Firtasch an die USA für zulässig befunden hatte. Im Fall des Europäischen Haftbefehls hat es bisher noch keine inhaltliche Entscheidung des zuständigen Gerichts gegeben. In den USA wird Firtasch wegen Schmiergeldzahlungen gesucht, in Spanien wegen Geldwäsche und Korruption.