Ein geplatztes Drogenscheingeschäft vom 18. Dezember 2015 in Eugendorf (Flachgau) hat am Dienstag erneut einen Schöffensenat in Salzburg beschäftigt. Nachdem ein 26-jähriger Albaner wegen Beitrags zum schweren Diebstahl zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden war, stand ein 30-jähriger Albaner wegen Raubes vor Gericht. Er erhielt wegen schweren Diebstahles 15 Monate teilbedingte Haft.
Von der verhängten Freiheitsstrafe wurden fünf Monate unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwalt Matthias Haidinger noch Verteidiger Leopold Hirsch eine Erklärung abgegeben haben. Das Gericht glaubte den Schilderungen des Angeklagten, er habe das "Vorzeigegeld" gestohlen und dabei keine Gewalt angewendet. Deshalb wurde der Mann nicht wegen Raubes verurteilt.
Bei Geldübergabe
Die Geldübergabe für den Ankauf von sieben Kilogramm Heroin spielte sich in einem Wagen vor einem Schnellimbissrestaurant ab. Der 30-Jährige setzte sich neben einem verdeckten Ermittler der Polizei auf den Beifahrersitz. Staatsanwalt Haidinger schilderte, dass der Albaner die zwei Geldbündel genommen, einen Schein mit einem UV-Stift auf seine Echtheit geprüft und das Bargeld auf seinen Oberschenkel abgelegt habe. Als der verdeckte Ermittler das "Vorzeigegeld" wieder nehmen wollte, habe ihm der Albaner einen heftigen Stoß gegen den Oberkörper versetzt und sei dann mit dem Geld geflüchtet.
Der bisher unbescholtene Angeklagte stellte eine Tatbeteiligung nicht in Abrede. Er bekannte sich des Diebstahls der 102.000 Euro für schuldig, nicht aber des Raubes, weil er eine Gewaltanwendung bestritt. "Ich habe ihn nicht angefasst. Er hat mir das Geld in die Hand gegeben, ich bin dann nur weggelaufen", beteuerte der 30-Jährige. Seinem Verteidiger zufolge wurde er deshalb für die Tat engagiert, weil er als Fußballspieler eine gute Kondition aufwies und als Stürmer schnell laufen konnte.
Nicht nur die Geldübergabe war für die Polizei schiefgelaufen. Der Albaner stürmte zu Fuß Richtung Autobahn davon, stürzte zwei Mal und versteckte sich laut seinem Verteidiger in einer Tonne. Das Aufgebot an Polizisten, die wegen des Drogendeals in der Nähe Stellung bezogen hatten, konnte den Flüchtenden nicht erwischen. Der Gelegenheitsarbeiter wurde erst ein knappes Jahr später, am 16. November 2016, aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Griechenland festgenommen.
Geld nach wie vor verschwunden
Die 102.000 Euro "Steuergeld", wie Rechtsanwalt Hirsch betonte, sind nach wie vor verschwunden. Der 30-Jährige sagte heute zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, er habe das Geld während seiner Flucht vor der Polizei verloren. Zudem entschuldigte er sich für die Tat und meinte, das sei ein großer Fehler gewesen. Der Albaner war mit dem 26-jährigen Landsmann zu dem Deal in Eugendorf gefahren. Der Komplize war danach mit einem Pkw geflüchtet, aber bald gefasst worden. Der Hilfsarbeiter wurde am 13. Jänner 2017 bei einem Prozess in Salzburg zu zwölf Monaten teilbedingter Haft, davon vier Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt. Vom Vorwurf des Drogenhandels wurde der 26-Jährige im Zweifel freigesprochen. Der damalige Richter ortete widersprüchliche und auch falsche Angaben von Vertrauenspersonen der Polizei und involvierten Polizisten. Der 30-jährige Albaner wurde wegen Drogenhandels gar nicht angeklagt.
Der Prozess gegen den 26-Jährigen hatte eine schiefe Optik auf agierende Polizisten und Vertrauenspersonen geworfen. Der damalige Vorsitzende kritisierte die Rolle des Führungsoffiziers, dem zwei Vertrauenspersonen unterstellt waren, die wegen des Verdachtes des Drogenhandels derzeit in Untersuchungshaft sitzen. Der Offizier habe inhaltlich falsche Berichte an die Staatsanwaltschaft und das Gericht abgegeben und auch teilweise falsch ausgesagt, erklärte der Richter. Bei dem verdeckten Ermittler, der als Scheinankäufer von Drogen fungierte, würden sich ebenfalls Malversationen im Akt ergeben.
Der Führungsoffizier rechtfertigte sich damit, er habe aus ermittlungstaktischen Gründen falsche Angaben gemacht, weil er Vertrauenspersonen schützen wollte. Der Drogenfahnder des Landeskriminalamtes Salzburg wurde von den Verteidigern des 26-Jährigen, Lukas Kollmann und Kurt Jelinek, wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz angezeigt. Die Anwälte sprachen von einer "unzulässigen Tatprovokation" und einem "Skandal". Auch der verdeckte Ermittler wurde angezeigt. Um dem Anschein einer Befangenheit zu entgehen, wurde der Akt von der Staatsanwalt Linz an die Staatsanwaltschaft St. Pölten delegiert.