Es bestehe Verdunkelungs-, Flucht- und Tatbegehungsgefahr, teilte die Vizepräsidentin des Landesgerichts St. Pölten, Andrea Humer, auf Anfrage mit. Die Haftfrist laufe vorerst bis 6. März.
Der Syrer war am Donnerstag in der niederösterreichischen Landeshauptstadt festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten beantragte am Freitagnachmittag die Verhängung der U-Haft. Bei dem Verdächtigen handelt es sich Ermittlern zufolge um einen Asylwerber.
Es bestehe der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, nämlich der radikalislamischen früheren Al Nusra-Front, hatte Michaela Schnell, Leiterin der Anklagebehörde, bereits am Donnerstag mitgeteilt. Ein konkretes Bedrohungsszenario habe es nicht gegeben. Laut Staatsanwaltschaft werden sichergestellte Datenträger noch ausgewertet. U.a. müssten auch Texte in arabischer Sprache übersetzt werden.