Das OLG Linz hat am Mittwoch das Urteil des Geschworenengerichts bestätigt. Der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft hatten gegen die Höhe der Strafe berufen.
In der Nacht auf den 4. Juli war ein Streit zwischen dem Mann, seinem Freund und einer Gruppe anderer Gäste vor einem Lokal eskaliert. Der Angeklagte ging als erster verletzt zu Boden, erwischte aber ein dort liegendes Messer und stach dreimal auf einen Serben und anschließend noch auf einen weiteren Gegner ein. Der erste starb noch vor dem Veranstaltungssaal an inneren Blutungen, der zweite, ein Mazedonier, überlebte schwer verletzt. Dem wenige Stunden nach der Tat Verhafteten wurde vergangenes Jahr im Landesgericht Linz der Prozess gemacht. In der Hauptverhandlung beteuerte er, in Notwehr mit "dem Messer wild herumgestochen" zu haben.
Für den Richtersenat des Oberlandesgerichts hingegen klang diese Version wenig überzeugend. So habe er erst zugestochen als die Rauferei bereits vorübergewesen sei, eine akute Gefährdung des Lebens habe zu dem Zeitpunkt nicht bestanden. Daher sei das Urteil erster Instanz angemessen. Einen Grund, die Strafe heraufzusetzen, wie von der Staatsanwaltschaft gewollt, sah das OLG auch nicht.