Über eine für den Lokführer tödliche Kollision eines Zugs mit einem Lkw ist am Montag am Landesgericht Krems verhandelt worden. Der Lenker des Sattelschleppers, dessen Aufleger am 25. September 2015 auf einer Kuppe der Bahnkreuzung in Thaua im Waldviertel aufgrund zu geringer Bodenfreiheit aufgesessen war, wurde wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verurteilt.
Der 42-jährige deutsche Staatsbürger kassierte - nicht rechtskräftig - zehn Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre. Mildernd war die geständige Verantwortung, erläuterte der Richter. Er sprach von einem Sorgfaltsverstoß mit tragischen Folgen, Gefährdung einer großen Anzahl von Menschen und hohem materiellen Schaden. Der ÖBB Infrastruktur als Privatbeteiligter wurden knapp 170.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, die restlichen Summen - geschätzter Schaden 1,5 Millionen Euro - werden auf dem zivilrechtlichen Weg abgehandelt.
Der erste Prozesstermin im Oktober 2016 war geplatzt. Dem Beschuldigten konnte die Anklage in Deutschland nicht zugestellt werden, hieß es damals.
Lokführer starb
Der Unfall hatte sich auf einem mit Lichtzeichen gesicherten, unbeschrankten Bahnübergang im Gebiet der Stadtgemeinde Allentsteig ereignet. Nach damaligen Polizeiangaben blieb der mit einer 18 Tonnen schweren Holzernte-Maschine beladene Aufleger eines Sattelzuges hängen, wenig später krachte ein Zug in das Hindernis. Der Lokführer (49) aus dem Bezirk Gmünd starb, er wurde beim Anprall im Triebfahrzeug eingeklemmt. Die etwa 50 Fahrgäste in der Garnitur der Franz Josephs-Bahn blieben unverletzt. Der Kraftfahrer hatte laut Polizei noch versucht, das Schwerfahrzeug wieder flott zu kriegen.
Laut Anklage habe der Lenker beim Überqueren der Gleise die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen. Die Bodenfreiheit des Fahrzeugs - Ausführung "superlow" - habe maximal 31 Zentimeter betragen. Dem Sachverständigen zufolge wäre das Fahrzeug mit verlängertem Auszug und schwerer Last aus technischer Sicht in keinem Fall aufgrund der Bodenunebenheit über den Bahnübergang gekommen. Um den Lkw wieder flott zu bekommen, hätte eventuell ein Zurücksetzen geholfen - das hydraulische Anheben, das scheiterte, hätte nicht genutzt.
Fehleinschätzung
Der beschuldigte Lkw-Fahrer gab an, dass er den Weg zur Lieferadresse nicht gefunden und deshalb dort angerufen hatte, worauf die Firma einen tschechischen Mitarbeiter losschickte, der den Deutschen dann lotste - bis auf der Kuppe der Bahnkreuzung Endstation mit tragischen Folgen war. Er habe angesichts der Kuppe versucht, die Gleise - mit maximal zehn km/h - schräg zu queren, sagte der Angeklagte. Auch das war allerdings eine Fehleinschätzung. Deutlich wurde in dem Verfahren, dass der Mann in Unkenntnis der Vorschriften die für den Sondertransport genehmigte Route verlassen hatte und zudem gegen die ihm ebenfalls unbekannte österreichische Eisenbahnkreuzungsverordnung verstieß.
In dem Prozess sagten als Zeugen u.a. andere Verkehrsteilnehmer aus, die den auf den Gleisen festsitzenden Anhänger wahrnahmen. Der Schaffner hatte nur einen lauten Knall gehört, ehe es zum Zusammenstoß kam - die vierteilige Garnitur war mit 100 km/h unterwegs gewesen. Durch die Kollision waren auch Anrainer gefährdet, weil diverse Wrackteile u.a. Zäune beschädigten und in Gärten landeten.