Ein Fußballfan, der zu einem Polizisten "Lassen Sie los, Oida" gesagt hatte, kam aber noch mit einer Verwarnung davon. Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hatte über den Mann eine Geldstrafe von 100 Euro verhängt, weil er durch eine abschätzige Äußerung gegenüber dem Beamten den öffentlichen Anstand verletzt habe. Der Bestrafte erhob dagegen Beschwerde - er sah den Tatbestand der Anstandsverletzung nicht erfüllt.
Das Landesverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz bestätigte die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft "dem Grunde nach". Für die Beurteilung einer Anstandsverletzung sei entscheidend, mit welchen Äußerungen ein Zuhörer im jeweiligen Zusammenhang zu rechnen habe. Was in einer Situation anstößig sei, könne in einer anderen ganz natürlich sein. Aber im vorliegenden Fall sei die getroffene Wortwahl nicht tolerabel. Wegen der geringen Intensität der Beeinträchtigung und des geringen Verschuldens reiche aber eine Ermahnung, befanden die Richter.