Der Prozess hatte sich über mehrere Jahre gezogen, der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied jetzt zugunsten des Klägers, eines Wieners, der sein gesamtes Geld und noch viel mehr an Spielautomaten verzockt hatte: Der Glücksspielkonzern Novomatic musste dem glücklosen Spieler 372.220 verspieltes Geld zurückzahlen, dazu kamen noch Zinsen von mehr als 57.000 Euro.
"Es war ihm nicht möglich, das Aufsuchen des Spiellokals zu unterlassen und selbstständig das Spielen zu beenden", heißt es in dem OGH-Beschluss. Rund 25 Tage im Monat hatte der Mann täglich vier Stunden in Wiener Spielstätten an Automaten gespielt und das im Zeitraum zwischen 2003 und 2013. Die ganze Familie litt darunter, lebte am Existenzminimum – die Kinder mussten auf Matratzen schlafen, weil das Geld für Betten fehlte.
Es war nicht die erste Klage eines Spielers, der aufgrund seiner Spielsucht Geld zurückhaben wollte. Die Entscheidung in Spielerverfahren, ob jemand Geld zugesprochen bekommt oder nicht, hängt in den meisten Fällen am Gutachter. Dieser muss belegen, dass der Kläger spielsüchtig und damit teilweise geschäftsunfähig ist. Erst dann können die Betroffenen auch ihre verspielten Einsätze per Gericht zurückfordern.
Laut OGH besteht Geschäftsunfähigkeit nicht nur "bei völliger Unfähigkeit zur Willensbildung". Für die teilweise Geschäftsunfähigkeit "kommt es darauf an, ob der Betreffende in der Lage war, die Tragweite und die Auswirkungen eines bestimmten Rechtsgeschäfts abzuschätzen und dieser Einsicht gemäß zu disponieren". Ob ein Kläger zu einem bestimmten Zeitpunkt geschäftsunfähig war, ist aus Sicht des OGH keine Rechtsfrage von Bedeutung, sondern eine typische Einzelfallbeurteilung.
Diskutieren Sie mit!
Ist es gerechtfertigt, dass Novomatic 430.000 Euro an den Spielsüchtigen überweisen musste, oder nicht? Tut der österreichische Staat in Sachen Glücksspiel generell zu wenig? Wie könnte man das Problem der Spielsucht besser in den Griff bekommen? Wir sind auf Ihre Meinungen gespannt!