Alle Angeklagten wurden von einer Geschworenen-Jury vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen. Zwei junge Männer erhielten wegen einer absichtlich schweren Körperverletzung aber eine bedingte Freiheitsstrafe von je sechs Monaten. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Die vier Burschen sollen laut Staatsanwaltschaft nach einem Krampuslauf am 4. Dezember 2015 in Bischofshofen (Pongau) bei einem Kebap-Stand wiederholt "Heil Hitler" und "Sieg Heil" gegrölt haben. Zwei der Angeklagten, sie stammen aus Vorarlberg und sind heute 21 und 23 Jahre alt, hätten sich aufgrund ihres Alkoholkonsums nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt an den Vorfall erinnern können, sagten die Verteidiger der Männer zum Prozessauftakt am 11. Oktober 2016. Mit nationalsozialistischem Gedankengut hätten die beiden jedenfalls nichts am Hut. Bei einer Durchsuchung sei nichts Einschlägiges gefunden worden, was einen Kontakt zum "blau-braunen Milieu" belegen würde.

Allerdings haben die beiden Männer einem couragierten Zeugen, der sie aufforderte, sie sollten die Nazi-Ausrufe lieber sein lassen, massive Faustschläge und Fußtritte gegen den Oberkörper und den Kopf versetzt. Der 18-jährige Einheimische erlitt dadurch einen mehrfachen Nasenbeinbruch und Prellungen. Zu diesem Vorwurf zeigten sich die beiden Vorarlberger geständig.

Entlastungszeugen

Die beiden anderen Grundwehrdiener, zwei 20-jährige Männer aus dem Pongau, hatten die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Sie seien damals ein paar Schritte hinter den Vorarlbergern gegangen und hätten keinesfalls nationalsozialistische Parolen gerufen, was "zahlreiche Entlastungszeugen" bestätigen könnten.