Drei Männer im Alter von 21, 20 und 30 Jahren, die in Salzburg und Tirol vor einem Jahr als vermeintliche Polizisten insgesamt rund 7.000 Euro an Strafgeld kassiert haben, sind am Freitag bei einem Prozess in Salzburg zu bedingten Haftstrafen von zwölf, sechs und 13 Monaten verurteilt worden. Alle drei Beschuldigten nahmen das Urteil an. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Die Angeklagten traten im Zeitraum 17. Dezember 2015 bis April 2016 in Bundesheer-Uniform auf, wobei der 20-jährige Bosnier laut dem Urteil nur zweimal dabei gewesen war. Die Männer hatten auch eine Waffe dabei. Einer organisierte später noch ein Blaulicht, damit der private Pkw, mit dem sie unterwegs waren, wie ein ziviles Polizeiauto aussah. An insgesamt neun Tagen nahmen sie bei Fahrzeugkontrollen während der Dunkelheit in Unken, Lofer, am Kleinen Deutschen Eck und in Waidring in Tirol rund 70 Lenker von ausländischen Fahrzeugen ins Visier, weil sie dachten, ihnen würde es nicht auffallen, dass sie keine Polizeiuniformen trugen. Bei Verstößen wurden Beträge von 30 Euro einkassiert.

Offenbar aus Spaß nahmen die falschen Polizisten auch Reisebusse unter die Lupe und kontrollierten die Reisepässe der Passagiere. "Da haben wir kein Geld genommen. Der Reiz war, sich als Polizist auszugeben", sagte der 21-jährige Pinzgauer bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zu Strafrichterin Stephanie Schmid. "Ich wollte selbst einmal Polizist werden." Mit dem aus den Fahrzeugkontrollen eingehobenen Geld habe er den Wagen seines Vaters repariert, schilderte der Installateur. Der damalige Grundwehrdiener zeigte sich reumütig geständig. Er sprach von einem "großen Fehler", mit dem er sich Steine in seinen beruflichen Karriereweg gelegt habe, und entschuldigte sich für seine Tat.

Schwindel aufgeflogen

Aufgeflogen ist der Schwindel im Mai 2016. Der 21-jährige und der 30-jährige Bosnier hatten im Dezember 2015 bei Lofer in Bundesheeruniform einen tschechischen Autofahrer auf einen Parkplatz gedrängt. Sie durchsuchten den Kofferraum, ließen sich Dokumente vorlegen und hoben eine Organstrafe von 50 Euro ein. Doch der Tscheche schöpfte Verdacht und erstatte Anzeige. Weil es im angrenzenden Tirol bereits ähnliche Vorfälle gegeben hatte, wurden die Ermittlungen koordiniert. In Zusammenarbeit mit der Militärpolizei konnten schließlich im Mai die beiden Männer ausgeforscht werden.

Der 30-jährige Bosnier nannte Geldnot als Motiv. Er ist bereits seit September 2014 arbeitslos und lebt vom Lohn seiner Frau. Bei einem Treffen in einer Waschanlage am 17. Dezember 2015 habe er mit dem 21-Jährigen den Plan ausgeheckt, erzählte er. Jeder der beiden sollte die Hälfte der eingenommenen Beträge behalten. Der 20-Jährige wiederum, der derzeit ebenfalls arbeitslos ist, habe kein Geld bekommen. Und die mitgeführte Waffe sei nicht geladen gewesen, meinte der 30-Jährige, gegen den seit Dezember 2012 ein Waffenverbot besteht.

Der 20-jährige, zum Teil geständige Angeklagte beteuerte, nur einmal dabei gewesen zu sein und sich dabei auch nichts gedacht zu haben. Das Urteil gegen ihn wegen schweren Betruges und Vergehens nach dem Waffengesetz - es wurde bei ihm eine Stahlrute sichergestellt - ist noch nicht rechtskräftig. Er war ohne Verteidiger zum Prozess gekommen und hat deshalb noch drei Tage Zeit, doch noch Rechtsmittel anzumelden. Die Urteile gegen die beiden anderen sind bereits rechtskräftig. Der 21-Jährige und der 30-Jährige - beide zeigten sich reumütig geständig - wurden wegen gewerbsmäßig schweren Betruges und Amtsanmaßung schuldig gesprochen, der 30-Jährige noch wegen Vergehens nach dem Waffengesetz. Die bedingten Haftstrafen wurden unter einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen.