Dass die Polizei - bzw. Strafverfolgungsbehörden im Vorfeld der Bluttat nicht mit der nötigen Konsequenz gegen den 21-jährigen Kenianer vorgegangen waren, der am 4. Mai 2015 eine 54 Jahre alte Frau mit einer Eisenstange zu Tode gebracht hatte, ist evident. Im Lichte jüngster Recherchen der APA erscheint es unverständlich, dass sich der Mann zum Tatzeitpunkt noch auf freiem Fuß befunden hat.
Täter war bekannt und gefürchtet
Der obdachlose Mann war am Brunnenmarkt, wo er sich herumtrieb und in Hauseingängen nächtigte, seit längerem als Unruhestifter bekannt bzw. gefürchtet. 2013 wurde er vom Landesgericht für Strafsachen erstmals zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt, wovon er zwei Monate im Gefängnis absitzen musste. In weiterer Folge dürfte er zumindest ein Mal mit der Polizei Schwierigkeiten gehabt und kleinere Ladendiebstähle verübt haben - gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Diebstahls eingeleitet.
Bluttat am Brunnenmarkt: Täter in Anstalt eingewiesen
Diesem stellte sich der 21-Jährige aber nicht mehr. Aus Sicht der Justiz war der Mann mangels einer Meldeadresse nicht greifbar und wurde daher zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Dass er keineswegs untergetaucht war, sondern am Brunnenmarkt regelmäßig als Störenfried in Erscheinung trat, sprach sich offenbar nicht bis zur Staatsanwaltschaft durch, obwohl die Polizei - hauptsächlich aufgrund von Anrainerbeschwerden - regelmäßig mit dem Kenianer zu tun hatte.
Attacken auf Frauen
Schließlich begann der psychisch Kranke, Frauen mit einer Eisenstange zu attackieren. Am 18. Mai 2015 soll er mit einer einen Meter langen Stange auf eine Anrainerin zugelaufen sein, nachdem er sich längere Zeit in einem Hauseingang aufgehalten hatte, und schlug ihr mit der Stange zwei Mal auf den Rücken. Die Frau wurde an der Schulter und im Bereich der Nieren getroffen, konnte aber flüchten. Am 20. Juni wurde der Verdächtige dazu in einer Notschlafstelle von der Polizei befragt, nachdem ihn das Opfer eindeutig identifiziert hatte. Der 21-Jährige war zu keinen Angaben bereit, "weil ich das nicht war", wie er der Polizei mitteilte.
Die Polizei begnügte sich damit, "das Erhebungsergebnis zur Kenntnisnahme und allfälliger Auftragserteilung" der Staatsanwaltschaft zu übermitteln, wie dem der APA vorliegenden Abschlussbericht zu entnehmen ist. Weder wurde der 21-Jährige festgenommen, noch eine amtsärztliche Untersuchung angedacht. Da das Opfer nur leicht verletzt wurde, wurde die Körperverletzung in das bereits anhängige Ermittlungsverfahren mitaufgenommen.
Nicht in Anstalt eingewiesen
Es sollte nicht die letzte gewesen sein. Am 2. Juni 2015 kam der 21-Jährige mit einer Eisenstange hinter einem geparkten Auto hervor und schlug diese einer Frau auf den Kopf. Er traf sie hinterm Ohr, aber offenbar nicht wuchtig genug, um eine schwere Verletzung zu bewirken. Obwohl das Opfer noch am selben Tag den 21-Jährigen als Täter identifizierte, wurden wieder keine Veranlassungen getroffen, um den gefährlichen Mann aus dem Verkehr zu ziehen. Die Polizei teilte ihm zwar mit, dass er von der Justiz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben sei, beließ es aber wieder mit einer Meldung des Vorfalls an die Anklagebehörde.
Am 18. März 2016 - und damit nur wenige Wochen vor der tödlichen Bluttat - wurde der Kenianer mit heruntergelassener Hose und einer Axt und einem Hammer von der Polizei aufgegriffen. Zu diesem Zeitpunkt hatten ihn drei verschiedene Justizbehörden - die Staatsanwaltschaft Wien, das Landesgericht Wien und das Bezirksgericht Wien-Fünfhaus - zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Weil die Polizei keine Anzeichen für eine Fremd-oder Selbstgefährdung sah, wurde davon Abstand genommen, den 21-Jährigen nach dem Unterbringungsgesetz auf die Psychiatrie zu bringen. Er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.
Brutale Bluttat am Brunnenmarkt
Am 24. April 2016 soll der Kenianer die Fensterscheibe einer Bäckerei am Yppenplatz eingeschlagen haben. Am 1. Mai 2016 soll er die Rollläden eines am selben Platz gelegenen Geschäfts beschädigt haben. Am 2. Mai meldete ein Anrainer der Polizei "Probleme mit einem Obdachlosen", der sich in seinem Hauseingang "eingenistet" hätte. Dort hinbestellte Beamte trafen den 21-Jährigen schlafend an und wiesen ihn weg, nachdem sie ihn geweckt, seine Identität festgestellt und ihn über die Anzeigeerstattung des Anrainers informiert hatten. In dem folgenden, der APA vorliegenden Polizeibericht wird über den 21-Jährigen vermerkt: "Aufgrund des psychischen Zustands des N. ist allerdings nicht davon auszugehen, dass er sich der Situation bewusst war. Eine Vernehmung war nicht möglich. Der Beschuldigte wurde aufgefordert, den Bereich zu verlassen. Anzumerken ist, dass er sich im weiteren Verlauf des Abends noch im Bereich des Brunnenmarktes aufhielt. Es ist davon auszugehen, dass sich der N. zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Eingangsbereich des Hauses Yppenplatz 5 begeben wird."
Zwei Tage später - am 4. Mai, kurz nach 2.15 Uhr - kam es am Brunnenmarkt zu der laut Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp "an Brutalität schwer zu übertreffenden" Tötung von Maria E.