Der Prozess gegen den Ex-Judoka, der als Vereinstrainer in Wien zwei unmündige Mädchen missbraucht haben soll, startet am 19. Dezember.

Wie die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, am Freitag auf APA-Anfrage bekannt gab, sind drei Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 22. Dezember fallen.

Seisenbacher hatte bei den Olympischen Spielen in Los Angeles 1984 Gold geholt. Indem er vier Jahre später seinen Titel bei den Spielen in Seoul verteidigte, sicherte er sich einen Platz in der österreichischen Sportgeschichte. Zu den nunmehrigen Vorwürfen wollen sich der mittlerweile 56-Jährige und sein Verteidiger Bernhard Lehofer erst im Rahmen der Hauptverhandlung äußern. Man werde "keinen medialen Zirkus beginnen", hatte Lehofer nach der Anklageerhebung der APA erklärt. Für den bisher unbescholtenen Seisenbacher gilt die Unschuldsvermutung.

Die Verhandlung wird zumindest teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Prozessbeobachter und Medienvertreter werden auf jeden Fall während der Befragung der mutmaßlichen Opfer, die als Zeuginnen geladen sind, den Großen Schwurgerichtssaal verlassen müssen. Die Betroffenen dürften in Seisenbacher seinerzeit mehr als nur einen Trainer, sondern - im Bewusstsein seiner herausragenden sportlichen Erfolge und seiner Verdienste um den Judo-Sport - eine Art Mentor gesehen haben. Das könnte eine Erklärung dafür sein, weshalb sie erst Jahre nach den inkriminierten Übergriffen zur Staatsanwaltschaft gingen und Anzeige erstatteten.

Mädchen war erst neun

Der Anklage zufolge war ein Mädchen erst neun, als Seisenbacher an ihr Interesse entwickelt haben soll. Der Ex-Judoka war mit dem Vater der Schülerin befreundet. Über diese Schiene hatte die Kleine in dem Verein zu trainieren begonnen, in dem Seisenbacher tätig war. Der Staatsanwältin zufolge soll Seisenbacher - damals 37 Jahre alt - mit der Neunjährigen ab 1997 Zärtlichkeiten ausgetauscht haben. Von 1999 an - das Mädchen war elf - kam es nach Angaben der Betroffenen zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind. Die Schülerin soll bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs wiederholt missbraucht worden sein.

Sexuelle Handlungen mit 13-Jähriger

Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen zugewandt haben, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein kennengelernt hatte. Auch mit diesem Mädchen kam es gemäß der Anklage zu sexuellen Handlungen.

Auf einem Judo-Sommerlager soll Seisenbacher im August 2001 versucht haben, einem dritten Mädchen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge aber ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar. Nicht von der Anklage umfasst ist dagegen eine angeblich intime Beziehung, die Seisenbacher vom Sommer 2001 bis Ende 2002 zu einer weiteren 16-Jährigen geführt haben soll. Grund: Die Staatsanwaltschaft bezieht sich in ihrer Anklage auf das "ausdrückliche Einverständnis" der damals zwar nicht Volljährigen, aber nicht mehr Unmündigen. Daher wurde in diesem Punkt von der Anlagebehörde kein Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angenommen.

Das Schöffenverfahren wird Christoph Bauer leiten, der im Grauen Haus als strenger und konsequenter Richter gilt. Die Causa Seisenbacher war aufgrund der Prominenz des Verdächtigen berichtspflichtig. Der Anklageentwurf wurde von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) und von dem von Justizminister Wolfgang Brandstetter eingerichteten Weisungsrat abgesegnet.