Paulus Manker ist am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt von den Vorwürfen der unbefugten Inbetriebnahme einer Lok, Sachbeschädigung und Körperverletzung freigesprochen worden. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Vorfälle ereigneten sich im Vorjahr in einer für die Aufführung seiner "Alma"-Inszenierung adaptierten Halle in Wiener Neustadt.
Auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist, zeigte sich der Wiener Schauspieler und Regisseur "erleichtert". In einer Woche geht allerdings sein Zivilprozess gegen seinen einstigen Mäzen in die nächste Runde.
Gefährliche Lokfahrt
Der 58-Jährige soll sich am Abend des 1. November 2015 in der Wiener Neustädter Serbenhalle der ehemaligen Raxwerke, wo er das Theaterstück "Alma" aufgeführt hatte, eigenmächtig ins Führerhaus jener Lok gesetzt haben, die bei dem Stück zum Einsatz kam. Die Fahrt endete mit einem aus der Verankerung gerissenen Hallen-Tor und einigen beschädigten Paletten einer Plastikfirma. Der Sachschaden laut Anklage: mehr als 15.000 Euro.
Bei Fackel verbrannt
Im Mai war die Anklage dann um den Punkt Körperverletzung erweitert worden, um die es am Freitag zunächst ging: Bei einer Aufführung von "Alma" im Juni 2015 - im 20. Jahr dieser Inszenierung - soll nämlich eine Besucherin durch eine Fackel Verbrennungen u.a. an Wange und Brust davongetragen haben.
"Ins Gesicht gestoßen"
Die 31-Jährige, die den Vorfall nicht angezeigt hatte, schilderte heute vor Gericht, dass ihr Manker im Zuge des Spiels in einer bewussten Drehung und nach Blickkontakt die Fackel quasi ins Gesicht gestoßen hätte. Funken fielen auf ihre Oberbekleidung und Hose, Augenbrauen und Haare wurden versengt.
Die Zeugin glaubte nicht, dass der Schauspieler quasi nur das Licht näher an sie heranbringen hatte wollen. Sie und auch ihr Vater vermuteten im Zeugenstand, der zunächst mit dem Rücken zu ihnen gestandene Schauspieler tat das, weil sie zuvor untereinander etwas gesprochen hätten - "nach dem Motto 'wer redet da drein'", sagte der 54-Jährige.
"Es war unglaublich"
Eine weitere Zeugin meinte, Manker habe die Zuschauerin gefährdet: "Es war unglaublich." Die 31-Jährige sei aufgesprungen und habe die Glut von ihrer Kleidung geschüttelt. Dann zog der Schauspieler-Tross für die nächste Szene weiter in den nächsten Raum.
Eine damals an der Szene beteiligte Schauspielerin hatte zum Löschen der Glut Wasser auf die Zuschauerin gekippt. Sie erklärte, dass die Aufführungen immer voll waren und Manker knapp an der Besucherin vorbei musste. Nach dem Vorfall wurde weitergespielt, es habe keinen Tumult gegeben, meinte die Künstlerin.
Videobeweis
"Die Blickbegegnung, den stechenden Blick - diese Konfrontation hat es nicht gegeben", erklärte Manker dezidiert. Zum Beweis legte er eine die Situation zeigende Videoaufnahme vor, die er - im Zuge seiner Recherche nach Kenntnis des Vorwurfs der Körperverletzung - von Bekannten aufgetrieben hatte, die in der Vorstellung gewesen waren.
Brandschutzbeauftragter
Ursprünglich hatte er sich an den Vorfall gar nicht erinnern können. Er wende sich gerade - mit der Fackel in der Hand - von einem auf einem Tisch sterbenden Soldaten ab, beschrieb der Angeklagte die Inszenierung. Neben dem Schauspiel sei er als Verantwortlicher bei "Alma" mit der Kontrolle des technischen Drumherum befasst und habe eine Ausbildung als Brandschutzbeauftragter: "Ich fuchtel nicht wild herum und verliere die Kontrolle", betonte der Künstler.
Verkehrsunfall
Die Lok-Fahrt in der Halle war für die Polizei quasi ein Verkehrsunfall. Man wusste von der Verwendung der Lok im Zuge der Aufführungen und ging von Fahrlässigkeit aus, meinte ein Beamter, der die Sachbeschädigungen damals aufgenommen hatte. An den Schienen passierte nichts, sagte eine Zeugin, beschädigt wurden das Tor und einige gelagerte Paletten.