Eine Putzfrau, der vorgeworfen wurde, mehr als 100.000 Euro aus dem Tresor und den Kommoden ihrer Auftraggeberin gestohlen zu haben, ist am Dienstag vor einem Wiener Schöffengericht gestanden. Das Opfer, eine 74-jährige Pensionistin, stellte der Bedienerin eine Falle, daraufhin wurde die 53-Jährige mit 800 Euro in der Tasche von der Polizei geschnappt.
Das Opfer gab an, dass die 53-Jährige in mehreren Angriffen insgesamt 106.550 Euro entnommen habe, einmal 100.000 aus einem Tresor, der in einem Wandschrank am WC neben den Putzmitteln versteckt war. Als die 74-Jährige im Oktober 2015 den Verlust des Geldes aus dem Tresor - Erspartes und der Erlös aus einem Hausverkauf - bemerkte, verdächtigte sie sofort ihre Putzhilfe.
"Sie hat mir von Ausgaben erzählt, über die ich mich gewundert habe. Sie hat dem Sohn ein Auto gekauft und die Taufe ihrer Enkelin ausgerichtet", meinte die Pensionistin, während die Beschuldigte auf der Anklagebank immer wieder den Kopf schüttelte. "Sie war wie eine Freundin zu mir, ich hab ihr vertraut", meinte das Opfer.
"Ich wollte sie überführen"
Zunächst wollte die Pensionistin die Polizei noch nicht einschalten, vielmehr wollte sie der Putzfrau eine Falle stellen. "Ich wollte sie überführen." Dafür legte sie größere Geldbeträge - einmal 3450 Euro und einmal 3100 Euro - in eine Kommodenlade im Vorzimmer und wartete ab. Kurz darauf verschwanden die Beträge aus den Verstecken, laut Opfer als die 53-Jährige zum Putzen kam.
Die Pensionistin ging zur Polizei und meldete den Vorfall. Nachdem die Polizei ebenfalls Geldfallen mit insgesamt 2000 Euro in der Wohnung platzierten und die Putzfrau beim Heimgehen mit 800 Euro in der Tasche erwischt wurde, wurde Anzeige erstattet.
Die 53-Jährige, die von Elmar Kresbach vertreten wurde, beteuerte ihre Unschuld. Sie habe sich das Geld nur ausborgen wollen, habe aber die Pensionistin zuvor nicht gefragt, meinte die 53-Jährige schluchzend. Sie habe von dem Tresor nichts gewusst, obwohl dieser zwischen Putzmitteln versteckt war, auch dass der Tresorschlüssel im Vorzimmer versteckt war, wollte die Frau nicht gewusst haben. Das Opfer gab an, dass nur sie, ihr Sohn und die Putzfrau Zugang zu der Wohnung der 74-Jährigen gehabt haben. Das wurde jedoch durch die Befragung der Zeugen widerlegt.
Die Pensionistin, die früher als Kosmetikerin gearbeitet hatte, behandelte gelegentlich Freundinnen in ihrer Wohnung. Da auch diese Zugang zu der Wohnung und somit zu den Geldbeträgen gehabt haben, wurde die Putzfrau wegen gewerbsmäßigen Diebstahl im Zweifel freigesprochen. Die Angeklagte wurde jedoch wegen den entwendeten 800 Euro wegen Diebstahls zu einem Monat bedingt verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.