Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nach einer Selbstanzeige eines Kindergartenpädagogen das bereits eingestellte Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses fortgesetzt. Das teilte Mediensprecher Robert Holzleitner der APA am Donnerstag auf Anfrage mit.

Der 24-Jährige hat die Tat gestanden. Er befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Der Mann soll sich vor zwei Jahren an insgesamt drei Kindern in einem Kindergarten im Salzburger Flachgau sexuell vergangen haben. Er legte vor kurzem gegenüber Polizisten ein Geständnis ab. Bei den Opfern soll es sich um zwei Mädchen im Alter von fünf und vier Jahren sowie um einen dreijährigen Buben handeln. An zwei der drei Kinder soll der Kindergärtner sexuelle Handlungen vorgenommen haben, die dem Beischlaf gleichzusetzen sind.

Schwere Bürde

Die Selbstanzeige hatte der 24-Jährige damit begründet, dass er nicht mehr länger mit dieser Sünde leben könne. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mann bereits von Oktober 2014 bis Mai 2015 ein Ermittlungsverfahren durchgeführt. Der Vorwurf ging in Richtung sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.

Der Kindergärtner war in Verdacht geraten, im Jahr 2014 ein damals fünfjähriges Mädchen im Kindergarten im Intimbereich berührt zu haben. "Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen und nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung des Opfers sowie nach Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens ein", erklärte Holzleitner. Die leugnende Verantwortung des Beschuldigten sei auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse nicht zu widerlegen gewesen.

Umfassendes Geständnis

Die Staatsanwaltschaft habe nun aber einen ergänzenden Bericht der Polizei erhalten, wonach sich der Beschuldigte aus freien Stücken gemeldet und ein Geständnis abgelegt habe. "Das Geständnis umfasst zwei weitere, gleich gelagerte Vorfälle aus dem Jahr 2014, die bisher nicht Gegenstand von Ermittlungen waren", erläuterte der Staatsanwalt. Man führe nun das vormals eingestellte Ermittlungserfahren unter Einbeziehung der neuen Fakten fort. "Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen."

Mit Blick auf die - seit den Taten - vergangene Zeit und insbesondere auf die nunmehr reumütige Verantwortung des Beschuldigten gehe die Staatsanwaltschaft derzeit nicht von Vorliegen von Haftgründen aus, erklärte Holzleitner. Ermittelt werde wegen des Verdachtes des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der 24-Jährige ist mittlerweile nicht mehr in der Flachgauer Betreuungseinrichtung beschäftigt.