Ein Mittäter hat Kornelia Ratz nun zivilrechtlich geklagt. Er fordert, dass die Ex-Richterin sieben Achtel der Schadens an die Opfer auszahlt.
Der selbst strafrechtlich zu einer bedingten Haftstrafe verurteilte frühere Gerichtsbeamte will von Ratz als Regress 103.000 Euro, berichtete die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" (Freitagausgabe). Eingeklagt hat der 77-Jährige allerdings nur 35.000 Euro, eine Klagsausdehnung behalte sich sein Anwalt German Bertsch allerdings vor.
Die Klage argumentierte Bertsch damit, dass der Ex-Beamte Betrugsopfern bereits 118.000 Euro und damit "viel zu viel" bezahlt habe. Denn sein Mandanten trage nur Verantwortung für ein Achtel des Schadens, der Rest entfalle auf Ratz, die die Fälschung des Testaments in Auftrag gegeben habe.
Sein Mandant habe dazu nur die Namen zweier Frauen als Legate beigesteuert, so die Ausführungen des Rechtsanwaltes. Weil die frühere Richterin nicht bereit gewesen sei, dem Kläger 103.000 Euro zu ersetzen, habe man die Mahnklage eingebracht.
Im November 2009 wurde bekannt, dass am Bezirksgericht Dornbirn über Jahre Testamente manipuliert wurden. Eine junge Richterin stieß auf die Straftaten. Zehn Personen wurden daraufhin angeklagt, darunter fünf Justiz-Bedienstete. Laut Staatsanwaltschaft bearbeiteten die Beschuldigten in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge. Der inkriminierte Schaden betrug zehn Millionen Euro. Alle Angeklagten sind rechtskräftig verurteilt.