Wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz hat sich ein Angeklagter am Mittwoch am Landesgericht Krems vor Geschworenen verantworten müssen. Der dem Gericht nicht unbekannte 35-Jährige hatte sich laut Anklage im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er NS-Gedankengut auf WhatsApp propagierte. Er wurde nicht rechtskräftig zu 16 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Textnachrichten an eine insgesamt vierköpfige Gruppe "Kameradschaft Heimatfront" waren im Sommer 2015 in Reaktion auf TV-Berichte über die Ankunft von Flüchtlingen auf dem Wiener Hauptbahnhof erfolgt. Unter anderem lautete ein Beitrag "Next Stopp Buchenwald fg", "Unsere Zeit wird kommen Buaschn und dann brennt die Luft" ein anderer.
Zu Jahresbeginn soll der Mann dann zu einem fünf Minuten langen Musik-Video verlinkt haben, dessen Text den Holocaust bejubelt, während u.a. Adolf Hitler und Hakenkreuze zu sehen sind. Außerdem wurde dem 35-Jährigen angelastet, für zwei Stangen Zigaretten zwei Hakenkreuz-Fahnen verkauft zu haben. Der Angeklagte habe mit dem Vorsatz gehandelt, die Wert- und Zielvorstellungen der NS-Zeit zu fördern, betonte die Staatsanwältin.
Bekannte sich schuldig
Sein Mandant sei zu den Fakten geständig, meinte Verteidiger Michael Imre. Er verwies aber auf eine einschlägige Verurteilung, für die der Mann bereits eine Strafe absitze. Die Vorwürfe würden aus der Zeit davor datieren und hätten damals mitverhandelt werden sollen. Außerdem hätten nur vier Leute die Postings erhalten.
Der 35-Jährige selbst bekannte sich schuldig. Er habe seine Einstellung mittlerweile geändert, damals war diese "rechts, aber nicht radikal", sagte er heute. Und auf die Frage, warum er diese Sachen geschrieben habe: "Ich hab' mir nichts dabei gedacht."
"Es tut mir alles leid, ich bitte um ein mildes Urteil", ersuchte er die Geschworenen vor deren Beratung. Der Strafrahmen lag bei einem bis zu zehn Jahren.
Für den Tausch der Fahnen gegen Zigaretten gab es einen Freispruch. Im Hinblick darauf, dass die Tatbegehung vor der Verurteilung geschah, kam der Senat zur Ansicht, dass die bloße Strafandrohung genüge, den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten, begründete die Richterin.
Der 35-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Mitte November soll der Mann aus der Haft entlassen werden. "Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie Ihr Leben jetzt in den Griff kriegen", mahnte die Richterin und gab ihm ein "auf hoffentlich Nicht-mehr-Wiedersehen" auf den Weg.