Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein 27-jähriger Slowake wegen Brandstiftung in einem Personalhaus in Obertauern zu 21 Monaten Haft verurteilt worden, wovon 14 Monate auf Bewährung ausgesetzt werden (Probezeit drei Jahre). Der Gastronomiefachmann soll in der Nacht auf den Faschingsdienstag 2014 in der Unterkunft an vier Stellen Feuer gelegt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte die Nacht zu seinem Geburtstag gefeiert. Nach Umtrünken in zwei Personalhäusern war er mit einer slowakischen Skilehrerin noch in einer Disco. Der Slowake blieb länger als seine Begleiterin. Und als er dann stark betrunken zurückkam, sei er in der Küche des Personalhauses zudringlich geworden, so die Skilehrerin. Daran kann sich der 27-Jährige eigenen Angaben zufolge aber nicht mehr erinnern. Die Slowakin sagte auf jeden Fall aus, dass sie den Mann abgewiesen habe, worin die Staatsanwaltschaft auch das Motiv für die Tat sah.

Das Gericht erkannte den Mann heute für schuldig. Der Beschuldigte, der bereits einmal wegen eines Feuers vor Gericht gestanden war, kündigte nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel an. Und auch die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.