Der vor über zehn Jahren im Zuge einer gescheiterten Abschiebung von der Polizei misshandelte Bakary J. darf sich weiter Hoffnung auf seine geltend gemachten Schadenersatz-Ansprüche machen. Im von ihm betriebenen Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien die zurückweisende Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen (ZRS) aufgehoben.
Von Beamten misshandelt
Bakary J. bekam von der Finanzprokuratur 110.000 Euro als finanzielle Wiedergutmachung für die erlittene Folter zugebilligt. Der Gambier war im April 2006 in einer mittlerweile abgerissenen Lagerhalle am Handelskai von mehreren Beamten misshandelt worden. Die ihm dafür zugesprochene Summe hielt er für nicht ausreichend und klagte im Vorjahr weitere 384.000 Euro ein. Das ZRS wies dieses Begehren ebenso zurück wie die geforderte monatliche Rente von 1.000 Euro und die beantragte Haftung der Republik für allfällige zukünftige, derzeit noch nicht bekannte Folgeschäden.
Dem von Nikolaus Rast, dem Rechtsvertreter von Bakary J., dagegen eingebrachten Rechtsmittel war Erfolg beschieden. Das OLG hob das Ersturteil auf, weil dem Berufungsgericht das dieser Entscheidung zugrunde liegende psychiatrische Gutachten zu den psychischen Folgen der Polizeifolter nicht ausreichend erschien. "Das OLG hat die Gerechtigkeit wieder hergestellt", kommentierte Rast am Freitag gegenüber der APA den Beschluss des OLG." Und weiter: "Für mich war nie nachvollziehbar, wie man diesem Gutachten folgen konnte, das den Erkenntnissen einer renommierten, erfahrenen Gerichtspsychiaterin widersprochen hat."
Laut der Expertise, auf die sich das ZRS bezog, war bei Bakary J. keine posttraumatische Belastungsstörung gegeben. Er selbst machte in seiner Einvernahme vor dem ZRS allerdings geltend, auf Schmerzmittel und sonstigen Medikamente angewiesen zu sein, weil er infolge der erlittenen Polizeigewalt noch immer an Angstzuständen und Depressionen leide.
Der Akt wird nun wieder dem ZRS zugewiesen, wo er von einem neuen Richter behandelt werden muss. Verhandlungstermin gibt es noch keinen.