Er hatte bei hochsommerlichen Temperaturen seinen Hund in der Tiefgarage der Lugner City stundenlang bei geschlossenen Fenstern in seinem Auto "vergessen".
Zwei Frauen wurden am späten Abend des 29. Juli 2016 auf die missliche Lage des Tieres aufmerksam. Sie verständigten die Feuerwehr, die die Autoscheiben einschlug und den mitgenommenen Dobermann befreite.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig und erklärte, er habe mit seiner Freundin "nur kurz was vor g'habt". In der Lugner City habe er im Verlauf des Nachmittags aber "die Zeit vergessen". Er bedankte sich ausdrücklich bei den beiden Frauen, die den zehn Jahre alten Hund nach Luft japsen sahen und daraufhin Hilfe holten.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Richterin Eva Brandstetter sah in diesem Fall keinen Grund für ein diversionelles Vorgehen, was dem bisher unbescholtenen Mann eine Vorstrafe erspart hätte. Aus generalpräventiven Gründen müsse der Öffentlichkeit aufgezeigt werden, dass Hundebesitzer bei einem derartigen Vorgehen mit einer Bestrafung rechnen müssen, erklärte sie in der Urteilsbegründung. Der 40-Jährige war damit einverstanden, das Urteil ist bereits rechtskräftig.