Ein 59-jähriger Welser, der Frauen - hauptsächlich Lehrerinnen - am Telefon sexuell belästigt hatte, ist am Mittwoch zu 15 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden. Die Anklage umfasste 34 Opfer, in rund 125 weiteren Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Die Kriminalisten gehen davon aus, dass es sich auch bei dieser Zahl nur um die Spitze des Eisberges handelt.
Kein Sex im echten Leben
Der Verteidiger ortete beim Angeklagten "ein sexuelles Problem", dieser habe seit Jahren keinen Geschlechtsverkehr mehr gehabt. Für Sex-Hotlines fehlte dem Frühpensionisten offenbar das Geld. Einmal rief er bei der Telefonseelsorge an, um über seine Schwierigkeiten zu reden. Er behauptete, die Mitarbeiterin habe mit ihm Telefonsex gehabt. Das brachte ihn seiner Aussage nach auf die Idee, fremde Frauen anzurufen und diese quasi als Gratis-Sexhotline zu benutzen.
Laut Anklage trieb der 59-Jährige von Jänner 2015 bis Juni dieses Jahres bundesweit sein Unwesen. Dann brachten erste Anzeigen aus der Steiermark den Fall ins Rollen. Nach Polizeiangaben telefonierte der Mann mit Wertkartenhandys und unterdrückter Nummer. Viele Frauen belästigte er bis zu dreißig Mal, manche 50 Mal pro Tag, ein Opfer gar insgesamt über 1.000 Mal.
Meist rief der Mann in Schulen an. Er ließ sich mit einer Lehrerin verbinden. Ihr erzählte er beispielsweise, er habe ein Bild von ihr, auf das gleich fünf Burschen onanieren würden. Wenn sie nicht wolle, dass ein Video davon verbreitet werde, müsse sie am Apparat bleiben und sich mit ihm unterhalten, während er sich selbst befriedige. Er soll auch Frauen angedroht haben, zu ihnen nach Hause zu kommen und sie zu vergewaltigen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Mann seine Opfer gezielt anhand von Bildern auf den Schulhomepages ausgesucht hat, weil er meist die jüngsten und attraktivsten wählte. Er selbst bestritt das: "Mit dem Internet kenne ich mich nicht aus." Er habe nur deshalb in Schulen angerufen, weil dort vor allem Frauen arbeiten würden. Die Nummern habe er aus dem Telefonbuch herausgesucht. Einige Betroffene sagten allerdings aus, dass er dezidiert namentlich nach ihnen verlangt habe.
Der bisher unbescholtene Angeklagte war geständig und entschuldigte sich bei den im Gerichtssaal anwesenden Opfern. Er wisse selbst nicht, wie es dazu habe kommen können: "Mich hat der Teufel geritten". Er sah auch ein, dass er eine Therapie braucht.
Der Schöffensenat unter Richter Hans-Jörg Reichl verurteilte ihn am Ende wegen versuchter Nötigung, teilweise versuchter schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung und versuchter geschlechtlicher Nötigung. Zudem wurde eine Therapie angeordnet. Vom Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung wurde er freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.