Jährlich kommen in Österreich mehr als 77.000 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode. Mit Herbst nimmt das Risiko für Wildunfälle nun drastisch zu. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und der österreichische Versicherungsverband VVO plädierten in einer Aussendung am Dienstag für eine bewusste Fahrweise.

Herbst bringt den Tod

"In dieser Jahreszeit kommt es aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse zu besonders vielen Unfällen mit Wildtieren", wusste man beim VVO. Im vergangenen Jahr wurden 304 Personen bei Wildunfällen (zum Teil schwer) verletzt, für eine Person endete der Zusammenstoß tödlich. "Das Gefahrenzeichen 'Achtung Wildwechsel' sollte unbedingt ernst genommen und der Fahrstil entsprechend angepasst werden", erklärte Othmar Thann, Direktor des KFV. Wildtiere wählen instinktiv den kürzesten Weg zu ihrem Ziel und entscheiden dabei nicht zwischen Straßen und Feldern. Bei Übergangsbereichen ist das Risiko eines Wildunfalles daher besonders groß.

Ausweichmanöver wird nicht empfohlen

Studien haben laut KFV und VVO gezeigt, dass 80 Prozent der Autofahrer annehmen, dass Wildtiere von rechts kommen. Tatsächlich queren Tiere die Fahrbahn jedoch von beiden Seiten gleichermaßen. Die gesamte Fahrbahn sowie beide Straßenränder sollten daher laut den Organisationen, besonders in Wildwechselzonen, aufmerksam beobachtet werden. "Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen geringer. Ein Ausweichmanöver ist nicht zu empfehlen, denn ein solches ist weitaus riskanter, als ein Zusammenstoß mit dem Tier", sagte Thann.

In der Morgendämmerung und abends sind Wildtiere am aktivsten. Ein Großteil der Wildunfälle sind Kollisionen mit Rehwild, aber auch Zusammenstöße mit Hasen, Fasanen, Füchsen und auch Wildschweinen sind dann relativ häufig. Wenn es zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, muss die Gefahrenstelle abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens sei strafbar. Getötetes Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden - auch nicht zum Tierarzt.