Im Landesgericht Eisenstadt ist am Mittwoch der Prozess um die Tötung einer 57-jährigen Friseurin in Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) mit einem Schuldspruch für die Zweitangeklagte zu Ende gegangen. Die 53-Jährige wurde wegen Beteiligung zum Mord und Hehlerei zu acht Jahren Haft verurteilt. Der an Krebs erkrankte Hauptangeklagte war an beiden Prozesstagen nicht anwesend.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem ebenfalls 53-Jährigen Hauptangeklagten vorgeworfen, seine frühere Freundin ermordet zu haben. Die Frau starb laut den Aussagen der Sachverständigen an einem Stich in die Brust, der ihr mit einem Küchenmesser zugefügt worden war sowie an wuchtigen Schlägen mit einem Stahlrohr, wodurch es zu drei Schädelbrüchen kam. Beides - der Stich und die Schläge - seien laut der Gutachterin tödlich gewesen.
Die Mitangeklagte hatte im Verfahren geschildert, dass sie nach einer anfangs harmonischen Beziehung immer mehr Angst vor dem 53-jährigen Hauptangeklagten bekommen habe. Die Anklage nahm als Motiv für die Bluttat Geldgier an. Die Friseurin habe das Haus im Internet zum Verkauf angeboten. Als der Hauptangeklagte das gesehen habe, sei er zornig geworden.
Die 53-Jährige bekannte sich im Prozess zum Vorwurf der Beitragstäterschaft nicht schuldig. Ihr war zur Last gelegt worden, dass sie von dem Vorhaben des Hauptangeklagten gewusst und ihn unterstützt haben soll, indem sie mit ihm zum Tatort fuhr und danach am Bahnhof in Parndorf auf ihn wartete. Nach der Tat sei sie mit ihm zu sich nach Hause gefahren, am Weg habe der Hauptangeklagte das Stahlrohr entsorgt.
Am Beginn des zweiten Prozesstages ging es zunächst um den Vorhalt der Staatsanwaltschaft, die 53-Jährige hätte spätestens in der Tatnacht, als sie alleine im Fahrzeug gewesen sei, die nächste Polizeidienststelle aufsuchen müssen, um die Beamten über den Plan des Hauptangeklagten zu informieren.
Verteidiger Werner Tomanek fragte die 53-Jährige, ob sie da nicht vielleicht doch etwas falsch gemacht habe. "Ganz sicher sogar", antwortete diese. "Rückblickend gesehen, war das sicher ein Fehler."
Nach der Zeugenbefragung waren am Mittwoch Ankläger und Verteidiger am Wort: Staatsanwalt Roland Koch forderte für die 53-Jährige Angeklagte Schuldsprüche wegen Betragstäterschaft zum Mord und wegen Hehlerei. Verteidiger Tomanek berief sich für seine Mandantin, die "wie eine Maus in der Falle" gesessen sei, auf Notstand.
"Die Tat ist enorm schwer"
Die 53-Jährige habe den GPS-Tracker gekauft (mit dessen Hilfe der Hauptangeklagte über den Standort vom Auto des Opfers Bescheid gewusst haben soll, Anm.) und ihn samt dem Tablet dem Hauptangeklagten gegeben, sie habe ihm ihr Fahrzeug überlassen und sei mit ihm mitgefahren, zählte Ankläger Roland Koch auf. Was die Angeklagte getan habe, sei "ein Tatbeitrag zum Mord, weil ohne die Hilfe wäre es gar nicht soweit gekommen." Die 53-Jährige sei aber nicht "die treibende Kraft" hinter dem Verbrechen gewesen.
"Die Tat ist enorm schwer", man brauche sich nur die Fotos vom Tatort anzusehen, meinte Koch hinsichtlich des Strafrahmens. Die 53-Jährige sei jedoch "keine Kandidatin für eine lebenslange Strafe", sondern für den unteren Strafrahmen.
Verteidiger spricht von "Gefangenen-Dilemma"
Dass das Opfer heute noch leben würde, wäre die Mitangeklagte zur Polizei gegangen, "das ist natürlich falsch", stellte der Verteidiger fest. Der Hauptangeklagte sei "zur Tat entschlossen" gewesen und hätte seine Aggression gegen die 53-Jährige gerichtet, wenn sie ihn bei der Polizei angezeigt hätte.
Die Mitangeklagte habe an der Seite des 53-Jährigen "ein echtes Gefangenen-Dilemma" erlebt, sie habe gewusst: "Da komm ich nicht mehr raus. Auch das ist eine Notstandssituation", argumentierte Tomanek. Allenfalls komme als Delikt Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung infrage. Doch auch im Fall einer Verurteilung wegen Beitragstäterschaft zum Mord gebe es "natürlich" Gründe für eine außerordentliche Milderung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die 53-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.