Ein 49-Jähriger, der 2011 seine Frau in seinem Heimatland Syrien getötet und seinen Sohn zu töten versucht hat, ist am Mittwoch in Wiener Neustadt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann wurde des Mordes und des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, teilte das Gericht mit.
Der in Österreich festgenommene Mann hatte im April 2011 in seiner Heimat seine Ehefrau durch drei gezielte Schüsse aus einer Pistole getötet. Das Opfer wurde laut Anklage aus einer Distanz von wenigen Metern im Oberkörper getroffen. Seinen Sohn hatte er laut Staatsanwaltschaft durch Abfeuern von zwei weiteren Patronen aus derselben Waffe vorsätzlich zu töten versucht, wobei es aufgrund einer Ladehemmung beim Versuch geblieben ist. Als sich andere Personen näherten, flüchtete er.
Auslieferungsantrag abgelehnt
Die syrischen Behörden hatten nach einem internationalen Fahndungsersuchen eine Auslieferung des Verdächtigen beantragt. Das lehnte das Justizministerium ab, weil Syrien aufgrund des Bürgerkriegs kein sicheres Land und kein geordnetes Verfahren gewährleistet sei. Daher war das Verfahren hier einzuleiten, sagte die Staatsanwältin.
Der Beschuldigte, von Beruf Schneider, hatte sich zu Beginn des zweitägigen Prozesses am Dienstag nicht schuldig bekannt. Er antwortete dem Dolmetscher nicht in der Amtssprache Arabisch, sondern in kurdischer Sprache. Aus zweiter Ehe hat er zwei kleine, in Österreich geborene Kinder.
Nach den Ausführungen der Anklägerin hatte der Mann 1989 in Syrien eine Lehrerin geheiratet. Das Paar bekam drei Kinder (Jahrgänge 1990, 1992 und 2001), wobei die Frau den Lebensunterhalt finanzierte, während er sich großteils im Ausland aufgehalten habe. Aufgrund seines gewaltbereiten Auftretens, massiver Beschimpfungen und Drohungen reichte die Frau die Scheidung ein. Der in seinem Stolz Verletzte habe der Frau zudem unter dem Vorwand, ein Geschäft aufmachen zu wollen, Geld herauslocken und auch ihr Haus verkaufen wollen.
Sohn belastet Vater
Einige Zeit vor der Bluttat habe der Angeklagte die Frau entführt, nach Aleppo verschleppt, mit Messerstichen verletzt und erst freigelassen, nachdem sie zum Schein auf seine Forderungen eingegangen war. Nachdem sie sich weigerte, den Scheidungsantrag zurückzuziehen, drang er in das Haus ein, an dem die Frau die Schlösser ausgetauscht hatte, flüchtete aber aus Angst vor seinem Schwager. Schließlich lauerte er der Frau - laut Anklage mit einer Pistole bewaffnet - auf, als sie den Müll hinausbrachte. Im Haus fielen dann die Schüsse vor den Augen des zehnjährigen Sohns. Das Opfer wurde u.a. im Halsbereich getroffen und erstickte infolge der Einblutungen in die Luftröhre.
Der Beschuldigte habe sich bisher widersprüchlich verantwortet, werde aber von seinem Sohn eindeutig belastet, erklärte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn. Die Widersprüche seien auf Missverständnisse der Dolmetscher zurückzuführen, meinte der 49-Jährige. Er sprach von einem "Gerangel", bei dem sich die Schüsse gelöst hätten, und wollte die Waffe nie in der Hand gehabt haben. Seine Frau habe eine Pistole aus dem Schlafzimmer geholt und vielmehr ihn töten wollen, rechtfertigte er sich vor den Geschworenen.