Dabei ging es unter anderem um den Kalender, den die Angeklagte wie ein Tagebuch geführt hatte. Die 53-Jährige habe den Kalender von sich aus zur Beantwortung verschiedener Fragen herangezogen und ihn auch freiwillig herausgegeben, berichtete ein Ermittler.
Auch die Befragung der Frau durch Ermittler wurde dabei indirekt zum Thema. Nach acht Stunden Einvernahme sei seine Mandantin von der Zeugin plötzlich zur Beteiligten mutiert. "Wie ist das vor sich gegangen?" wunderte sich Verteidiger Werner Tomanek. Dies habe sich aus der Auffindung des Kalenders ergeben, erläuterte ein Kriminalbeamter.
Große Angst vor Hauptangeklagten
Tomanek wies darauf hin, dass die 53-Jährige große Angst vor dem Hauptangeklagten gehabt habe. Sie habe sogar sämtliche beim Verhör anwesenden Personen gebeten, ihr zu versprechen, "dass er (der Hauptangeklagte, Anm.) mir nichts tun kann".
Ein weiterer Kriminalbeamter erläuterte die Auswertung der Erfassung der Ruf- und der GPS-Trackerdaten. Nach dem Grund für den Kauf des GPS-Tracers befragt, blieb die Angeklagte dabei, dass sie ihn gekauft habe, um zu wissen, wo sich ihr Hund aufhalte. Auf die Frage aus dem Senat, warum sich über diesen Umstand keine Kalendereintragung finde, antwortete die 53-Jährige: "Es war ein Spontankauf".