Das Oberlandesgericht Linz hat am Montag die Strafe für einen Ex-Primar eines Linzer Krankenhauses, der wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs zu 26 Monaten unbedingt verurteilt worden war, auf 24 Monate teilbedingt herabgesetzt. Dem Mediziner, der durch die unkorrekte Abrechnung von Privatpatienten-Honoraren rund 450.000 Euro Schaden angerichtet hat, bleibt so die Chance auf eine Fußfessel.
Der Ex-Primar hat von Ende 2006 bis Oktober 2013 die Sonderklasse-Gebühren, die nach einem spitalsintern festgelegten Schlüssel aufgeteilt werden sollten, nicht vereinbarungsgemäß an alle Mitarbeiter abgerechnet. Er selbst berief sich bis zuletzt darauf, dass die Rechtslage komplex sei und er der Ansicht gewesen sei, korrekt gehandelt zu haben. Er wolle den Schaden auch gut machen.
"Möchte Schaden wieder gutmachen"
Der Spitzenmediziner ist mittlerweile als "Oberarzt in einem Provinzspital" - so sein Anwalt - tätig. Dort legt man laut einem Schreiben des Krankenhauses auch Wert darauf, ihn zu behalten, man würde ihm sogar das Arbeiten mit einer Fußfessel ermöglichen.
Die Privatbeteiligten-Zusprüche - jeweils zwischen 1000 und 11.000 Euro an eine ganze Reihe früherer Mitarbeiter - sind durch die vorhandenen finanziellen Mittel gedeckt. Um etwaige weitere Zahlungen, die auf dem Zivilrechtsweg erwirkt werden könnten, abdecken zu können, müsse er arbeiten, so die Verteidigung. "Ich möchte den Schaden wieder gutmachen. Das kann ich nur, wenn ich arbeiten kann", sagte der Ex-Primar in seinem Schlussstatement.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das in erster Instanz verhängte Strafausmaß von 26 Monaten berufen. Der Richtersenat des Oberlandesgerichts setzte die Strafe auf 24 Monate herab, wobei 16 Monate bedingt ausgesprochen wurden. Man attestierte dem Angeklagten den Willen zur Schadenswiedergutmachung. Es bestehe weder ein spezial- noch ein generalpräventiver Grund, die ganze Strafe unbedingt zu verhängen. Der Mediziner hat mit diesem Urteil die Chance, eine Fußfessel zu beantragen.