Im Vorjahr sind bei den Sicherheitskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 214.786 gefährliche Gegenstände vorübergehend beschlagnahmt worden. Darunter befanden sich 509 Schusswaffen, 52.496 Hieb- und Stichwaffen und 161.781 "sonstige gefährliche Gegenstände", wie das Justizministerium am Dienstag in einer Presseaussendung bekannt gab.
Dass zur letzteren Gruppe zweifellos die vom Justizministerium explizit erwähnten Pfeffersprays, Nagelfeilen und Schraubenzieher zählen, ist unbestritten. Zumindest im Wiener Straflandesgericht und in mehreren Wiener Bezirksgerichten müssen beim Betreten aber auch Gegenstände abgegeben werden, bei denen es fraglich erscheint, ob diese tatsächlich eine Gefahrenquelle darstellen. So dürfen Fahrradhelme, Wasserflaschen und Behältnisse aus Glas nicht mit ins Innere der Gebäude genommen werden. Sogar Deodorants und Parfüms müssen abgegeben werden.
20 Prozent mehr Gegenstände beanstandet
Die Sicherheitskontrollen bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften werden seit einem Schussattentat im Bezirksgericht Hollabrunn durchgeführt, das im Dezember 2009 einer Rechtspflegerin das Leben gekostet hat. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr sind 2015 um 20 Prozent mehr Gegenstände beanstandet worden, was auch auf eine restriktivere Einschätzung des Gefährdungspotenzials zurückzuführen ist. Fakt ist allerdings auch, dass bei den Sicherheitskontrollen immer mehr Personen mit Schusswaffen angehalten werden. Waren es 2010 374, wurden 2014 bereits 447 Schießeisen abgenommen. Im Vorjahr ist diese Anzahl um weitere 14 Prozent angestiegen.
Derzeit verfügen rund 90 der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Österreich über Eingangskontrollen. Sie sollen demnächst auf sämtliche Gebäude ausgeweitet werden, um bundesweit ein lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden gewährleisten zu können. Die beschlagnahmten Gegenstände dürfen in aller Regel beim Verlassen der Gebäude wieder mitgenommen werden.