Ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung: So lautete am Landesgericht Korneuburg am Dienstag das nicht rechtskräftige Urteil für einen 17-jährigen Afghanen, der laut Anklage eine 13-Jährige mehrmals zum Geschlechtsverkehr in allen Formen genötigt hatte. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Die Verhandlung war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. In der Urteilsbegründung warf Rainer Klebermaß, vorsitzender Richter des Schöffensenats, dem Angeklagten eine Frauen gegenüber negative, verachtende Haltung vor. Von einem reumütigen Geständnis sei man "meilenweit" entfernt gewesen.
Auch wenn es keine brutale Gewaltanwendung gab, so habe der Beschuldigte den Widerstand der Schülerin, die er im Sommer 2015 in einem Bad kennengelernt hatte, durch "Mundzuhalten" und "Umdrehen" gebrochen. "Sie haben die Verliebtheit und Unerfahrenheit des Mädchens ausgenutzt", betonte Klebermaß.
Nur Unbescholtenheit mildernd
Mildernd sei zwar die Unbescholtenheit, erschwerend aber die mehrmalige Tatbegehung. Der Angeklagte betrachte Frauen nicht als gleichwertige Partner, sondern als Objekte, mit denen man tun könne was man wolle. Der afghanische Staatsbürger, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Hollabrunn untergebracht gewesen war, hätte bereits Zeit gehabt, sich mit den Grundwerten der österreichischen Gesellschaft vertraut zu machen. Einer dieser Grundsätze sei die Gleichstellung der Geschlechter. Die Strafbemessung habe auch generalpräventive Gründe, sagte der Richter. Er sprach von einem "Zeichen an die tausenden Asylwerber", dass diese frauenverachtende Einstellung nicht akzeptiert werde. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren habe der Senat zudem Zweifel an der Jugendlichkeit des Angeklagten gehabt, merkte Klebermaß an.