Der 21-Jährige musste sich wegen unterlassener Hilfeleistung, Sachbeschädigung und dauernder Sachentziehung verantworten, berichtete das "Neue Volksblatt" am Freitag. Der Angeklagte war geständig.

Nach einer Lokaltour hatten die beiden Angetrunkenen am 12. Juli 2015 gegen 2.00 Uhr beschlossen, in den nur 19 Grad kalten Traunsee schwimmen zu gehen. Plötzlich verschwand die junge Frau von der Wasseroberfläche, was der Angeklagte jedoch nicht bemerkt haben wollte. Erst am Ufer habe er ihr Verschwinden registriert, worauf er zurück in den See sprang, hieß es weiter im "Neuen Volksblatt".

Die Suche blieb erfolglos, anstatt dann Hilfe zu holen, nahm er Kleidung, Handtasche sowie das Handy der Bekannten und verschwand. Tags darauf versenkte er ihr Mobiltelefon im Offensee. Er sei in Panik geraten, erklärte der Mann seine Reaktion dem Gericht. Sein Schuldgeständnis wurde beim Strafausmaß mildernd bewertet. Die Verteidigung nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.