Die Anklagen hatten auf Amtsmissbrauch - teils als Beitragstäter - und Suchtgifthandel, teilweise unter Ausnützung einer Amtsstellung, gelautet. Die Verurteilungen erfolgten aber nur wegen Amtsmissbrauchs. Für den Vorwurf des Drogenhandels reichten die Beweise nicht aus. Den Angeklagten konnte nur der unerlaubte Umgang mit Suchtgiften nachgewiesen werden. Da seit Jahresbeginn beim geringfügigen Eigengebrauch eine neue gesetzliche Regelung gilt, wurde das Verfahren dazu vorläufig eingestellt.
Ein weiterer - suspendierter - Justizwachebeamter und fünf Häftlinge wurden im Zweifel freigesprochen. Die Verurteilten erklärten Rechtsmittelverzicht, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.