Ein Oberösterreicher soll während seiner Tätigkeit als Berufssoldat mehrere Male mit dem Hitlergruß salutiert haben und ist deshalb am Mittwoch von einem Schwurgericht in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz § 3g schuldig gesprochen worden. Der 43-Jährige erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte sich in dem fortgesetzten Prozess nicht schuldig bekannt. Freigesprochen wurde er von dem Vorwurf, dass er auch wiederholt das Horst-Wessel-Lied gesungen habe. Das Lied war in den 1930er Jahren ein Kampflied der Sturmabteilung (SA) und später die Parteihymne der NSDAP.
Kein Amtsverlust
Die Taten hat der Bundesheer-Unteroffizier laut Anklage in der Schwarzenbergkaserne in Salzburg und einmal bei einem Katastropheneinsatz in der Steiermark begangen. Das Wessel-Lied soll er im Zeitraum 2002 bis 2006 mehrmals vor anderen Soldaten abgesungen und den Hitler-Gruß von 2008 bis 2010 ebenfalls mehrmals vor Berufskollegen gezeigt haben.
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz sah vom Amtsverlust des Angeklagten ab. Der Oberösterreicher hatte erklärt, die Anschuldigungen seien eine Retourkutsche von einigen seiner Kollegen gewesen.