Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, einstiger Hauptangeklagter im Wiener Neustädter Prozess, darf die Republik auf Schadenersatz klagen. Laut dem "Standard" (Samstagausgabe) liegt jetzt ein Urteil des OGH in der Frage vor. Die Klage war zunächst wegen Verjährung abgewiesen worden. Dagegen hatte der Tierschützer Rechtsmittel eingewendet.
Balluch fordert laut der Wiener Tageszeitung 580.716,17 Euro Schadenersatz. Gegen Balluch und andere Tierschützer waren wegen ihrer Aktivitäten im Jahr 2006 Ermittlungen in der Causa aufgenommen worden, im Mai 2008 kamen zehn Tierschutzaktivisten vorübergehend in U-Haft. Im März 2010 begann die Verhandlung, die für die 13 Angeklagten im Mai 2011 mit Freisprüchen vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 StGB endete.
2013 hob das OLG fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, im zweiten Rechtsgang wurden die fünf Beschuldigten dann in Einzelverfahren im Vorjahr auch von diesen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.