Der Schöffensenat ging davon aus, dass Caner Y. seit Sommer 2014 als Schleuser für kampfbereite IS-Sympathisanten fungiert und für diese Reisen Richtung Syrien organisiert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Darüber hinaus soll der gebürtige Türke, der seit Jahren in Österreich lebt und zuletzt in einer Favoritner Bäckerei gearbeitet hatte, dem IS Bargeld, Kleidung, Autos und Mobiltelefone zur Verfügung gestellt haben. Bei der Urteilsverkündung weigerte sich der 33-Jährige zunächst, sich - wie in der StPO vorgesehen - zu erheben. "Wegen meinem Glauben will ich sitzen bleiben", beschied er Richterin Minou Aigner. Diese brachte ihn schließlich doch dazu ("Geben Sie sich einen Ruck! Verlassen Sie sich drauf, im Islam ist das kein Problem aufzustehen"), dem Gesetz genüge zu tun. Nach der Rechtsbelehrung erbat sich der Mann Bedenkzeit. Staatsanwalt Stefanie Schön gab zu dem Urteil vorerst keine Erklärung ab.

Die Anklägerin hatte Caner Y. vorgeworfen, zumindest zehn Tschetschenen an die türkisch-syrische Grenze befördert zu haben, um sie anschließend auf das Territorium des IS zu schleusen, wo sie sich dem bewaffneten Jihad anschließen wollten. Dass der 33-Jährige die Ideologie der Terror-Miliz teilte, ging aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht zuletzt daraus hervor, dass bei zwei Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung jeweils umfangreiches IS-Propagandamaterial sichergestellt werden konnte. Auch die Auswertung seiner Handys förderte entsprechendes Beweismaterial zutage.

Langjährige Haftstrafe angedroht

Dessen ungeachtet blieb Caner Y. in seiner Verhandlung zunächst bei seiner leugnenden Verantwortung, die er seit seiner Festnahme im Februar heurigen Jahres aufrechterhalten hatte. Nach eineinhalbtägiger Verhandlung und stundenlangen Befragungen legte er am Mittwochnachmittag dann doch ein zumindest formales Geständnis ab. Dem waren eindringliche Ermahnungen der vorsitzenden Richterin vorausgegangen, die dem 33-Jährigen mehr oder weniger unverhohlen eine langjährige Haftstrafe androhte, sollte es zu einem Schuldspruch kommen.

"Denken Sie an Ihre drei Kinder", gab die Vorsitzende zu bedenken. Solcherart gelang es ihr, den Angeklagten weichzukochen. "Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Rat, dass Sie mich gewarnt haben", verlautete Caner Y., ehe er sich zu einer Beratung mit seinem Verteidiger Wolfgang Blaschitz zurückzog. Nach einer rund 20-minütigen Besprechung kam dann das späte Schuldeingeständnis zu sämtlichen Anklagepunkten, wenn es sich dabei auch bloß um ein Lippenbekenntnis handelte. "Ich bereue es, dass ich mit solchen Menschen eingelassen habe", sagte Caner Y. "Können wir davon ausgehen, dass Sie in diese Richtung nie wieder in Erscheinung treten werden?", wollte die Richterin wissen. "Ja. Ich hab' mich entschieden", sicherte der Angeklagte künftiges Wohlverhalten zu. Daraufhin hatte das Gericht keine weiteren Fragen mehr. Sämtliche zur Verhandlung geladenen Zeugen wurden im Hinblick auf die formal gegebene geständige Verantwortung des Angeklagten mit Einverständnis der Staatsanwältin und des Verteidigers entlassen.