Der OGH bestätigte damit Urteile des Landesgerichts Klagenfurt und des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsinstanz. Die Klägerin hatte Schadensersatz vom Tierhalter und dem Eigentümer der Weide haben wollen, an deren beiden Zugängen Schilder auf die Gefahr durch Mutterkühe warnten. Sie argumentierte, dass ein Zaun zwischen Kühen und Wanderweg vonnöten sei und war darüber hinaus auch der Ansicht, dass auf "Lebensgefahr" hinzuweisen sei.

Das sieht der OGH nicht so. "Dass ein Angriff einer ausgewachsenen Kuh oder gar mehrerer solcher Kühe unter Umständen lebensgefährlich sein kann, versteht sich aufgrund deren von der Revisionswerberin selbst ins Treffen geführten 'gewaltigen Erscheinung' mit einem Gewicht von ca. 750 kg je Kuh von selbst", heißt es in der Entscheidung wörtlich.

Dass Rinder durch angeleinte Hunde auf Almwanderungen zu aggressivem Verhalten gereizt werden, müsse nicht jeder von vornherein wissen, hielt der OGH fest. Auf diese Gefahr haben in dem Fall die Schilder ja hingewiesen. Überdies sei auch von Hundehaltern zu verlangen, dass sie über die mit dem Halten von Hunden typischerweise ausgehenden Gefahren Bescheid wissen.