Faschingskrapfen können weiterhin bedenkenlos vertilgt werden: Nur in einem Fall stieß man auf mangelhafte Kennzeichnung, hieß es in einer Aussendung am Freitag.
Die Rezeptur der Krapfen ist in Österreich vorgeschrieben: Krapfen müssen, wenn sie nicht anders angeschrieben sind, mit Marillenmarmelade gefüllt sein. Der Anteil der Marmelade muss mindestens 15 Prozent betragen. Auf ein Kilogramm Mehl müssen wenigstens sechs Eidotter kommen.