Im Fall der Klage eines Anrainers gegen die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms hat dessen Rechtsvertreter Wolfgang List die Möglichkeit einer Sammelklage gegen die katholische Kirche zurückgewiesen.

Nach dem Prozessauftakt vergangene Woche seien "dutzende" Bürger aus ganz Österreich mit diesem Anliegen an ihn herangetreten, berichtete der Anwalt am Montag in einer Aussendung.

Eine Sammelklage wäre aber unzweckmäßig, weil die Lärmbelästigung im Einzelfall beurteilt werden müsse, und rechtlich schwierig, weil nicht "die katholische Kirche" sondern jede einzelne Pfarre für das Geläute verantwortlich sei, so List. Seine "Friedensbotschaft": Der Zivilprozess gegen die Linzer Dompfarre sei "kein Kampf gegen die katholische Kirche als Religionsgemeinschaft".

Nächstes Treffen am 13. April

Beide Parteien wollen einander vor dem nächsten Verhandlungstermin am 13. April zu einem Gespräch treffen und sehen, ob eine Mediation oder eine Einigung möglich ist.