Am 5. Juni begab sich eine Gruppe an Tierschützern des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) zur ÖVP-Zentrale in Innsbruck. Sie waren mit Megafonen und Plakaten ausgestattet, trugen Schweinemasken und hatten ein Ziel: Sie wollten mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig über Vollspaltenböden und die Zukunft der Schweinehaltung sprechen.
Zu einem Gespräch mit dem Minister ist es nicht gekommen, folglich besetzten die Aktivisten den Medienraum der ÖVP-Zentrale. Im Laufe des Tages räumte die Polizei den Raum, neun Personen wurden in Polizeigewahrsam genommen.
Marmeladenbrote als Verpflegung
Nun sitzt einer dieser Aktivisten mit dem Namen Georg Prinz vor Gericht. Der Grund: Er sei von der Polizei diskriminiert worden, weil er keine adäquate Ernährung im Polizeianhaltezentrum Innsbruck bekommen haben soll. Der 29-Jährige ernährt sich vegan und habe im Zentrum nur Marmeladenbrote bekommen. Die Polizei habe ihm mitgeteilt, dass man nichts Veganes habe. Das berichtet der „Standard“.
Prinz sieht das als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Ähnlich einer religiösen Überzeugung sei Veganismus eine schützenswerte Weltanschauung. Dieser Fall wird derzeit am Landesverwaltungsgericht Tirol in Innsbruck verhandelt und könnte, so der Aktivist, weitreichende Folgen haben.
Anspruch auf ausreichende Verpflegung
Laut Paragraf 13 der Anhalteordnung haben Häftlinge einen Anspruch auf ausreichende Verpflegung, einmal täglich sogar auf eine warme Speise. Auf religiöse Gebote oder ärztliche Anordnungen (z. B. Diätkost) sei Bedacht zu nehmen. Laut Prinz müsse der Staat weltanschauliche Ernährungsvorschriften respektieren, da er auch religiöse Ernährungsvorschriften respektiert. Daher müsse dieser Paragraf 13 gemäß der EMRK interpretiert werden - genauer gesagt, nach den Artikeln 9 und 14, die jedem Menschen Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie die Ausübung dieser Freiheiten garantiert.
Es gibt ähnliche Fälle zu dem Fall aus Tirol. In Großbritannien hat ein Arbeitsgericht vor vier Jahren entschieden, dass eine aus ethischen Gründen vegane Lebensweise eine philosophische Weltanschauung ist und daher auch vom Diskriminierungsverbot geschützt ist. Für Georg Prinz hat dieser Fall daher Präzedenzcharakter.
Laut des Aktivisten wird die Verhandlung am Landesverwaltungsgericht noch bis Weihnachten dauern. Wenn man verliere, gehe man eine Ebene weiter, meint Prinz: „Wenn es sein muss, bis vor das Höchstgericht.“