Aus dem Ruder gelaufen ist im Juni ein Interview zwischen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und ORF-Anchorman Armin Wolf. Am Ende klagte Hafenecker den ZiB2-Moderator. Und verlor.
Nur gefakte Experten
Während des Interviews beschuldigte Hafenecker Wolf, dass dieser nur gefakte Experten in den ORF einlade. „Herr Hafenecker, Herr Hafenecker, das ist eine Lüge“, lauteten die Worte von Wolf, die der Auslöser für die Klage waren.
Der FPÖ-Politiker klagte den Moderator jedoch nicht im Rahmen des ORF-Gesetzes, sondern persönlich wegen übler Nachrede, ein Verstoß gegen Paragraf 111 des Strafgesetzbuches. Es wurde Wolf unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen, welches geeignet sei, die öffentliche Meinung Hafeneckers herabzusetzen.
Wolfs Wertung war zulässig
Der ZIB-2-Moderator wurde nun erstinstanzlich freigesprochen, da der Wahrheitsbeweis nicht erbracht werden konnte. Wolf selbst meldete sich mit dieser Nachricht via „X“ und schrieb dazu, dass seine Wertung angesichts des Sachverhaltes zulässig gewesen wäre. Hafenecker will in Berufung gehen.