Die mehrere Tage andauernde Großfahndung der Polizei bei der Suche nach dem mutmaßlichen Doppelmörder Roland D. wird von den Sicherheitsbehörden nochmals genau unter die Lupe genommen. Unter der Leitung der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit werde der gesamte Einsatz evaluiert, bestätigte gestern das Innenministerium, wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichten.

Wie arbeitete die Polizei?

Hat die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Polizeieinheiten funktioniert? Waren die internen Abläufe reibungslos? Gibt es Lehren, die für künftige Großeinsätze aus dem Fall gezogen werden können? Vorrangig auf diese Fragen soll die Untersuchung eine Antwort bringen.

Auch im Landtag am kommenden Donnerstag wird der Fall Thema werden. Die Grünen kündigten eine mündliche Anfrage an Jagd-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (VP) hinsichtlich der Ausstellung von Jagdscheinen an. Konkret geht es um die Frage, wie die geistige und körperliche Eignung, die es laut Jagdgesetz braucht, überprüft wird. Wie berichtet hatte Roland D. zwei Jagdkollegen erschossen und sich später selbst gerichtet. Der Tragödie waren Streitereien und Anzeigen wegen jagdrechtlicher Belange vorausgegangen.

Verschärfung der Jagdkarte in Diskussion

„Ein schwelender Streit in der Jägerschaft ist furchtbar und tödlich eskaliert, hat eine Region in Angst und Schrecken versetzt und den historisch größten Polizeieinsatz in Oberösterreich ausgelöst“, sagt die grüne Abgeordnete Anne-Sophie Bauer. „Wir wollen eine Diskussion anstoßen, ob man beim System Jagdkarte nicht viel genauer hinsehen muss.“

Auch für die leitende Ermittlungsbehörde, die Staatsanwaltschaft Linz, ist der Fall Roland D. noch lange nicht abgeschlossen. Um den Todeszeitpunkt des 56-jährigen Jägers, dessen Leiche nach tagelanger Fahndung unweit der Tatorte gefunden wurde, einzugrenzen, laufen gerichtsmedizinische Untersuchungen. Diese würden aber „noch einige Wochen“ dauern, hieß es gestern. Was die Abstellzeit des Fluchtautos betrifft, so hegen die Ermittler kaum noch Hoffnung auf Aufklärung. Begründet wird dies mit dem älteren Baujahr des Fahrzeuges.