Die Tiere müssen zum Schutz vor einer weiteren Übertragung getötet werden, hielt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) am Donnerstag fest. Rund um den Betrieb wurden eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern sowie eine zehn Kilometer umfassende Überwachungszone eingerichtet.
In den vergangenen Wochen wurde das Virus bereits in einem Geflügelbetrieb im Bezirk Braunau in Oberösterreich sowie bei Wildvögeln in mehreren Regionen Österreichs nachgewiesen, erinnerte die AGES. "Eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann ausgeschlossen werden", wurde betont.
Im Bezirk Amstetten werden innerhalb der Schutzzone alle Geflügelhaltungen durch einen Amtstierarzt kontrolliert. "Die weitere Entwicklung wird seitens der Veterinärbehörde aufmerksam beobachtet", hieß es.
Stallpflicht gefordert
Seitens der Geflügelwirtschaft Österreich wurde in einer Reaktion "rasch eine vorübergehende Stallpflicht für Geflügel in Niederösterreich und Oberösterreich" eingefordert. Dieser Schritt solle "größeres Tierleid aber auch größeren wirtschaftlichen Schaden" vermeiden.