Weil er im vergangenen März einer 14-Jährigen geringe Mengen an Cannabis überlassen und gemeinsam mit ihr konsumiert hatte, ist ein 27-Jähriger Montagmittag am Wiener Landesgericht wegen unerlaubten Umgangs mit Suchgiften zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Die Verhandlung wurde von regem Medieninteresse begleitet, weil die 14-Jährige den Mann in seine Wohnung begleitet, dort mit ihm Joints geraucht hatte und am Ende von ihm tot aufgefunden wurde.
Minderjährige Suchtgift angeboten
Richter Peter Sampt hatte kein Verständnis für den „Medienzirkus“, wie er sich ausdrückte. Drei Kameramänner und eine Knipserin hatten den Angeklagten vor der Verhandlung und nach dem Aufruf zur Sache zu filmen und zu fotografieren versucht, obwohl dieser mehrfach äußerte, dass er das nicht wolle. „Ich möchte schon betonen, wir führen hier kein Mordverfahren, keine unterlassene Hilfeleistung. Das hat die Staatsanwaltschaft alles eingestellt“, betonte Sampt in Richtung Journaille.
Die Wiener Anklagebehörde war im Zuge ihrer Ermittlungen zur Überzeugung gelangt, dass der 27-Jährige weder mit dem Ableben des Mädchens etwas zu tun hatte noch ihr zu nahe gekommen wäre oder Hilfsmaßnahmen unterlassen hätte. Schuldig erkannt wurde er lediglich wegen einer Bestimmung im Suchtmittelgesetz (SMG), die für einen Erwachsenen bis zu drei Jahre Haft vorsieht, wenn dieser einer bzw. einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht. Der 27-Jährige erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Keine Hilfe mehr für das 14-jährige Mädchen
Der 27-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, dem Mädchen, das ihn am 2. März Bahnhof Wien-Mitte angesprochen hatte, Cannabis überlassen zu haben. Allerdings sei er davon ausgegangen, dass sie über 18 war. Das bestätigte auch ein Freund, der damals dabei war und den der Angeklagte zur heutigen Verhandlung mitbrachte. In seiner ersten Befragung - damals noch als Zeuge und somit unter Wahrheitspflicht - hatte der 27-Jährige jedoch der Polizei erzählt, das Mädchen habe sich selbst als „15 bis 16 Jahre alt“ bezeichnet.
„Die geänderte Verantwortung ist taktisch und nicht glaubwürdig“, meinte der Richter zur nunmehrigen Darstellung des Angeklagten. Dieser hatte die 14-Jährige - die junge Niederösterreicherin war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt - in der Nacht auf den 4. März ein zweites Mal in seine Wohnung gelassen. Am nächsten Morgen fand er das Mädchen leblos vor und alarmierte die Rettung. Der 14-Jährigen konnte nicht mehr geholfen werden. Im Körper der Jugendlichen wurden bei der Totenbeschau Rückstände von weiteren Substanzen gefunden.