Wegen der explodierenden Zahl der Keuchhusten-Fälle (Pertussis) empfiehlt das Nationale Impfgremium (NIG) die Auffrischungsimpfung nun früher und öfter. Die erste nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte im Alter von fünf Jahren erfolgen, geht aus dem kürzlich aktualisierten Impfplan hervor. Alle weiteren Erneuerungen des Impfschutzes sind nun alle fünf statt alle zehn Jahre vorgesehen. Seit Jänner gab es in Österreich mehr als 12.000 Keuchhusten-Fälle.
Keuchhusten für Säuglinge lebensgefährlich
Im gesamten Vorjahr wurden mit der für Säuglinge lebensbedrohlichen Infektion 2.791 Ansteckungen hierzulande registriert. Heuer wurden allein bis 10. Oktober bereits 12.789 Fälle erfasst, teilte die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf APA-Anfrage mit. Während 2015 österreichweit noch 579 Ansteckungen mit Pertussis gemeldet wurden, stiegen die Zahlen bereits vor der Covid-19-Pandemie auf 2.233 Infektionen im Jahr 2019 an. Mit den Corona-Maßnahmen gab es 2020 bis 2022 nur einen vorübergehenden Einbruch auf 632, 129 und 164 Fälle in den drei Jahren.
Kostenfreie Pertussis-Impfung
Die Pertussis-Impfung ist im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten und wird mit einem Sechsfach-Vakzins im dritten, fünften und elften bis zwölften Lebensmonat als dreiteilige Grundimmunisierung verabreicht. Die erste Auffrischung mit der Vierfachimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis sollte im sechsten Lebensjahr ab dem fünften Geburtstag erfolgen, raten nun die medizinischen Expertinnen und Experten im NIG. Bisher war die erste Auffrischung im siebenten bis neunten Lebensjahr empfohlen, am besten jedoch bereits zum Eintritt in die Volksschule. "Bevorzugt sollte die Auffrischungsimpfung noch vor Schuleintritt erfolgen, da es ab dem Alter von sechs Jahren zu einem deutlichen Abfall der Antikörperspiegel ('waning') und steigenden Infektionsraten kommt", heißt es dazu im Anfang Oktober aktualisierten österreichischen Impfplan.
Auffrischung der Impfung nach fünf Jahren
"Um das derzeitige Infektionsgeschehen in Hinblick auf Pertussis rasch einzudämmen", werde eine zweite Auffrischung nach fünf Jahren oder spätestens im Alter von 13 bzw. 14 Jahren vor Ende des Pflichtschulalters empfohlen. Erwachsenen wird zudem neu ebenfalls zu einer Auffrischungsimpfung alle fünf Jahre geraten und zwar mit dem Dreifach-Kombinationsimpfstoff mit Tetanus und Diphtheriekomponente. Bisher galt eine Empfehlung für alle fünf Jahre nur für Personen ab 60 Jahren, darunter wurde ein Zehn-Jahres-Intervall als ausreichend angenommen.
Impfung für Säuglinge und Senioren besonders wichtig
Der Impfschutz gegen Pertussis ist für alle Personen empfohlen, jedoch für Säuglinge und Kleinkinder, Schwangere und Personen im Umfeld eines Neugeborenen besonders wichtig. Auch Personal im Gesundheitswesen sowie in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bzw. mit häufigen Publikumskontakten sollten auf einen aktuellen Impfschutz achten. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sind jene mit Asthma, COPD, chronischen Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Krebs, Immunsuppression und Raucherinnen und Raucher.
Nicht meldepflichtig
Pertussis ist meldepflichtig, betonte das NIG. Die heurigen Pertussis-Fälle hätten bereits mehr als das vierfache Niveau des Jahres 2019 erreicht und entsprechen annähernd dem Infektionsgeschehen des Jahres 1959, also vor Einführung des nationalen Impfprogrammes. Bei der Erkrankung können Hustenanfälle monatelang anhalten und bis zum Erbrechen führen. Mögliche Komplikationen sind Atemaussetzer und Sekundärinfektionen wie bakterielle Lungenentzündungen. In rund einem Prozent der Fälle kommt es bei Säuglingen zum Tod.