Eine Frau ist Samstagnachmittag aus dem Fenster im vierten Stock eines Wohnhauses in Wien-Favoriten gestürzt und hat sich lebensgefährliche Verletzungen zugezogen. Weil die 22-Jährige kurz vor dem Vorfall gegen 16.00 Uhr mit ihrem Mann gestritten hatte, wurde der 30-Jährige vorläufig festgenommen. Die Polizei kann weder einen Unfall noch Fremdverschulden ausschließen. Bei einer ersten Befragung verstrickte sich der Bulgare zudem in Widersprüche, so die Exekutive am Sonntag.
Alle drei Kinder anwesend
Zu dem Zeitpunkt des Sturzes waren die drei Kinder des Ehepaares im Alter von eineinhalb bis fünf Jahren sowie zwei Freunde in der Wohnung in der Quellenstraße anwesend. Die Bekannten sagten aus, dass die beiden in ein anderes Zimmer gegangen seien und gestritten hätten, sagte Polizeisprecherin Barbara Gass. Es sei um Eifersucht gegangen. Dann stürzte die Frau aus dem Fenster.
Die 22-Jährige wurde von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch versorgt. Sie erlitt eine Unterschenkelfraktur, Beckenbrüche und ein Abdominaltrauma. Sie wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Spital gebracht.
Mehrere Versionen vom Geschehen
Der 30-Jährige gab gegenüber der Polizei zu, dass sie gestritten hätten. Aber er hätte seine Frau nicht aus dem Fenster gestoßen. Dann lieferte er den Beamten mehrere Versionen über das Geschehen. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Süd, hat die Ermittlungen übernommen. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 30-Jährige in eine Justizanstalt gebracht. Gegen ihn wurde zusätzlich ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.
Der 30-Jährige gab gegenüber der Polizei zu, dass sie gestritten hätten. Aber er hätte seine Frau nicht aus dem Fenster gestoßen. Dann lieferte er den Beamten mehrere Versionen über das Geschehen. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Süd, hat die Ermittlungen übernommen. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 30-Jährige in eine Justizanstalt gebracht. Gegen ihn wurde zusätzlich ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.