Ein 41-jähriger Mann ist bei einem Prozess im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes an einem Polizisten am 24. Mai in Wien von den Geschworenen einstimmig schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als gegeben an, dass der Jordanier dem Beamten am Keplerplatz von hinten in Tötungsabsicht in die rechte Brust gestochen hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Jordanier, der in Österreich als Flüchtling anerkannt war, räumte bei der Verhandlung die Tat ein, die der Polizist wohl nur dank eines Stichschutz-Gilets überlebt hatte. Der Angeklagte gab an, dass er kurz vor der Tat erfahren habe, dass er unfruchtbar sei und dadurch in einen psychischen Ausnahmezustand geriet. Da er nicht den Mut aufbrachte, sich selbst zu töten, wollte er mit dem Messerangriff auf den Polizisten erreichen, dass er von dessen Kollegen erschossen wird. Diesen „Suicide by Cop“ gestand der Beschuldigte auch ein. Zudem filmte eine Überwachungskamera die Attacke.
Angeklagter wies Tötungsabsicht zurück
Während er bei seinen ersten Aussagen gegenüber der Exekutive angab, dass er den Polizisten mit der Attacke töten wollte, wies er bei dem Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Christian Noe) jede Tötungsabsicht zurück. Er habe vielmehr „aus seiner Lebenserfahrung aus dem Fernsehen“ gewusst, dass alle Polizistinnen und Polizisten Schutzwesten tragen, die sie vor Messerstichen schützen. Warum er dann mit dem Messer mit einer Klingenlänge von 19,5 Zentimetern derart heftig auf den Beamten einstach, dass sich die Klinge verbog, konnte er nicht erklären.
Aus dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen ging hervor, dass der Polizist ohne Schutzweste tödliche oder mindestens lebensbedrohliche Verletzungen erlitten hätte. Der Beamte ist seit der Tat zudem in psychologischer Behandlung und nur mehr im Innendienst im Innenministerium tätig.
Täter ist voll zurechnungsfähig
Zwei medizinische bzw. psychiatrische Sachverständige bescheinigten dem Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit. Beim Tatzeitpunkt lag auch keinerlei Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen vor. Auf der Tatwaffe wurde zudem DNA des Jordaniers sichergestellt.
Der Tatort liegt innerhalb einer in Favoriten verhängten Waffenverbotszone. Diese trat am 30. März in Kraft, nachdem es im Bereich Reumannplatz - Keplerplatz zu einer Häufung von Messerstechereien gekommen war. In diesem Zusammenhang sind bereits mehrere Mordversuchsverfahren gerichtsanhängig.