Die heftigen Unwetter in Österreich werden wohl auch am Montag zu Störungen und Unterbrechungen im öffentlichen Verkehr und auch im Straßenverkehr führen. Arbeitnehmer müssen an sich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn sie wegen des Unwetters zu spät oder überhaupt nicht zur Arbeit erscheinen. Allerdings gibt es Regeln, die zu beachten sind. So ist der Arbeitgeber so früh wie möglich darüber zu informieren, teilten der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Arbeiterkammer mit.
Bei Naturereignissen wie schweren Unwettern, Überflutungen oder Murenabgängen gebe es keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer. „Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, sagte ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller bereits vor dem Wochenende zur APA. Die Beschäftigten müssten jedoch alles Zumutbare unternehmen, um rechtzeitig im Büro zu erscheinen.
Vom Zug aufs Auto - wenn möglich
Außerdem müssen die Beschäftigten ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und die Dienstverhinderung nachweisen. Darüber hinaus seien Beschäftigte verpflichtet, alle ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz der Naturkatastrophe rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen, informierte die AK am Wochenende auf ihrer Homepage. Wenn etwa ein Zug ausfällt, so müssten Autobesitzer auf den Pkw umsteigen, um die Dienstverhinderung möglichst gering zu halten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben dann auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Eine Dienstverhinderung liegt auch vor, wenn Kinder nicht den Kindergarten oder die Schule besuchen können und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. „Ich bin verpflichtet, meine Fürsorgepflicht wahrzunehmen und werde in dieser Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben können - auch ohne Urlaub oder Zeitausgleich nehmen zu müssen“, sagte ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.
Betroffene Schüler automatisch entschuldigt
Apropos Schule: Das Bildungsministerium teilte am Sonntag mit, dass Schulkinder in betroffenen Gebieten automatisch entschuldigt sind. Ebenso gelten Schüler automatisch als entschuldigt, wenn der Schulweg aufgrund von Behinderungen im Verkehr nicht möglich ist oder weil dieser infolge der Schäden zu gefährlich wäre. Wenn Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern, Schüler und Lehrkräfte vom Schulerhalter (die Gemeinde) oder der Direktion am Sonntag noch verständigt. Für Lehrkräfte gilt sinngemäß dieselbe Regelung wie für Schüler. Weitere Infos gibt es hier.
AMS: Betroffene sind entschuldigt
Für Personen, die beim AMS gemeldet sind und in den nächsten Tagen einen Kontrollmeldetermin einhalten müssten, gibt es ebenfalls eine Lösung: Wie AMS-Chef Johannes Kopf auf X schreibt, müssen vom Hochwasserschäden unmittelbar betroffene Personen Kontrollmeldetermine beim AMS bis inklusive Mittwoch nicht einhalten. Dasselbe gilt auch für Mitglieder von Hilfsorganisationen, die bei Hochwassereinsätzen eingesetzt werden, oder für Personen, denen die Anreise zum AMS aufgrund von Verkehrssperren unmöglich gemacht wurde.